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Freitag, 29.03.2024
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Donnerstag, 19. März 2020 10:54 Uhr

Bundesregierung sagt unbegrenzte Kreditprogramme zu - Corona-Virus: Land Niedersachsen bereitet Kreditprogramm durch NBank vor Bundesregierung sagt unbegrenzte Kreditprogramme zu - Corona-Virus: Land Niedersachsen bereitet Kreditprogramm

Hannover (red). Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann begrüßt die heute von der Bundesregierung zugesagten, unbegrenzten Kreditprogramme zur Unterstützung von Unternehmen während der Corona-Krise: „Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Die Verbreitung des Corona-Virus‘ stellt nicht nur unser Gesundheitssystem auf eine harte Probe, sondern ist auch ein massiver Stresstest für unsere Wirtschaft. Um die Auswirkungen auf Arbeitsplätze und unsere Wirtschaftskraft so gering wie irgend möglich zu halten, muss alles unternommen werden, was notwendig ist.“ Minister Althusmann sprach sich dafür aus, den Unternehmen mit gezielten Steuererleichterungen unter die Arme zu greifen, etwa durch die zinslose Stundung von fälligen Steuern.

Um Niedersachsens Wirtschaft möglichst schnell und unkompliziert während der Corona-Krise zu helfen, bereitet die NBank gegenwärtig ein Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe vor. Ebenfalls in Vorbereitung ist die Auflage eines größeren Liquiditätskredits (über 50.000 Euro), der voraussichtlich in sechs Wochen bereitgestellt werden kann. In beiden Fällen muss zuvor eine Absicherung durch das Land, etwa durch einen Haftungsfonds, gewährleistet werden.

Beide Kreditprogramme sollen direkt durch die NBank vergeben und ohne Beteiligung einer Hausbank gewährt werden. Althusmann: „Der Wirtschaft muss schnell und unkompliziert geholfen werden. Die Reisebranche, die Transport- und Logistikbranchen, aber insbesondere auch der Bereich Kultur, Events und Messebau sind besonders betroffen. Vor allem Absagen von Messen und Veranstaltungen schlagen bei niedersächsischen Unternehmen derzeit negativ zu Buche. Diese Bereiche erleiden echte Ertragsausfälle, nicht bloße Verzögerungen.“ 

Althusmann verwies auch noch einmal auf die neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld: „Es kann bereits ab einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beantragt werden.“ Diese Leistung muss vom Unternehmen bei den Arbeitsagenturen beantragt werden. Bereits Anfang der Woche hatte das Wirtschaftsministerium das Sonntagsfahrverbot für Lkw gelockert, um mehr haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel zu transportieren, das Sozialministerium die Arbeitszeitregelungen dafür flexibilisiert.

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