26 Corona-Fälle im Landkreis Hameln-Pyrmont - 155 Quarantäne-Fälle
- Details
- Kategorie: COVID-19
- Veröffentlicht: Samstag, 21. März 2020 18:18
Hameln (red). Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind heute, am 21. März, insgesamt 26 Fälle einer Corona-Infektion bestätigt. Die Fälle verteilen sich im Kreisgebiet wie folgt: 10 in Hameln, 10 in Bad Pyrmont, drei aus Aerzen, zwei aus Bad Münder und einer aus Coppenbrügge. Die betroffenen Patienten wurden isoliert und befinden sich in Quarantäne. Alle Infizierten werden, den Umständen entsprechend, medizinisch betreut.
Bei den betroffenen Personen handelt um Personen, die Kontakt zu einer auf den Coronavirus (Sars-CoV-2) positiv getesteten Person hatten. Die Behörden im Landkreis Hameln-Pyrmont ermitteln bereits die Kontakte der infizierten Personen, wie eng der Kontakt war und welche erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen durchzuführen sind.
Außerdem befinden sich 115 Personen der Kategorie 1 in angeordneter häuslicher Quarantäne. Eine Person befindet sich in stationärer Behandlung. Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind hier www.hameln-pyrmont.de/corona zu finden.
++ Weitere Allgemeinverfügung erlassen ++
Heute wurde eine weitere Allgemeinverfügung im Kampf gegen COVID-19 auf Basis des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Demnach werden die sozialen Kontakte weiter beschränkt und zwar durch die Schließung von Restaurants, Speisegaststätten und Mensen.
Die Allgemeinverfügung wird Montag, den 23.03.2020, veröffentlicht und tritt am Dienstag, den 24.03.2020, in Kraft. Bis zum Inkrafttreten ist vom Stab HVB mit dem Fachberater Polizei folgendes Vorgehen abgestimmt, das den Städten und Gemeinden als Handlungsanweisung vorliegt:
Sollten heute, nach 18.00 Uhr, die Ordnungsbehörden noch Restaurants etc. geöffnet vorfinden, dann sprechen die Ordnungsbehörden eine unverzügliche
Schließung des Restaurants etc. aus. Sollten der Schließung nicht nachgekommen werden, ist die Polizei hinzuzuziehen, um Amtshilfe zu leisten. Die Polizei wird dann eine Schließungsverfügung mündlich erlassen.
Da es aber zugleich gilt, die Ernährungsversorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten, gilt die Ausnahmeregelung für den Außerhausverkauf. Die ausführliche Fassung der Allgemeinverfügung ist unter www.hameln-pyrmont.de/corona zu finden!
++ Keine Mitarbeitenden unterwegs ++
Aufgrund der Meldung aus dem Landkreis Nienburg, wonach sich dort Betrüger als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgeben sollen, um sich Zutritt zu Wohnungen und Häusern zu verschaffen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass vom Gesundheitsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont keine Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes aufgrund der aktuellen Lage unterwegs sind, um Hausbesuche o. ä. durchzuführen.