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Montag, 23.12.2024
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Sonntag, 22. März 2020 21:13 Uhr

Bund und Länder beschließen striktere Regelungen im Kampf gegen Covid-19 – Niedersachsen meldet 1586 Corona-Fälle Bund und Länder beschließen striktere Regelungen im Kampf gegen Covid-19 – Niedersachsen meldet 1586 Coron

Niedersachsen (red). Der Bund und die Länder haben sich am Sonntag auf weitere, verschärfte Beschränkungen im Sozialen geeinigt. Währenddessen hat das Land Niedersachsen darauf hingewiesen, dass aktuell 1586 Covid-19-Fälle registriert sind, was einem Plus von 134 Fällen entspricht.

Demnach sei ein Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet, erklärte der Bund.

Kontakte zu Menschen sollten auf ein Minimum reduziert werden und in der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten. Weiterhin möglich und erlaubt sind der Weg zur Arbeit oder Notbetreuung sowie Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen oder Einkäufe – ebenso  erlaubt sind erforderliche Termine, Prüfungen, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft oder Hilfe für andere Menschen.

Angesichts der ernsten Lage als inakzeptabel gelten Gruppen feiernder Menschen im öffentlichen Raum, in Wohnungen und darüber hinaus in privaten Einrichtungen.

Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden, heißt es von Seiten der Bundesregierung.

Auch Gastronomiebetriebe werden geschlossen - ausgenommen von dieser Regelung ist die Lieferung sowie die Abholung von Speisen, die mitgenommen werden können und zu Hause verzehrt werden. 

Bisher nicht betroffen von der Schließung waren die Betriebe im Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege. Friseure, Tattoo-Studios, Kosmetikstudios oder Massagepraxen sowie ähnliche Betriebe werden nun auch geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben davon unberührt. 

Diese heute getroffenen Maßnahmen sollen zunächst mindestens zwei Wochen Gültigkeit haben.

Quelle: Land Niedersachsen

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