Niedersachsen erweitert Ausnahme bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln
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- Kategorie: COVID-19
- Veröffentlicht: Montag, 23. März 2020 12:46
Hannover (red). Auf Initiative von Umweltminister Olaf Lies und Gesundheitsministerin Carola Reimann konnte die Ausnahme bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln, die bisher nur für Apotheken oder Pharmahersteller galt, erweitert werden.
Alle Unternehmen der chemischen Industrie, Kosmetik- und Parfümhersteller sowie vergleichbare Unternehmen, die dazu in der Lage sind, Produkte zur hygienischen Händedesinfektion herzustellen - unabhängig davon, ob sie in der Vergangenheit entsprechende Produkte produziert haben -, können ab jetzt Desinfektionsmittel produzieren.
In zahlreichen Gesprächen auch auf Ministerebene hat Niedersachsen darauf gedrungen, die rechtlichen Beschränkungen bei der Desinfektionsmittelherstellung zu beseitigen: „Täglich hat das Land Meldungen erhalten, dass Desinfektionsmittel für Krankenhäuser, Corona-Test-Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen zunehmend knapp wird", so Minister Lies.
„Um diesen Engpass zu beseitigen, haben wir uns beim BMU und dem BMAS dafür eingesetzt, dass die Allgemeinverfügung auch auf solche Firmen ausgeweitet wird, die zwar über die Kenntnisse und die Möglichkeiten verfügen, Desinfektionsmittel herzustellen, es aber nach bisherigem Chemikalien-Recht noch nicht durften. Ich bin sehr froh, dass unsere Bemühungen erfolgreich waren und die Produktion jetzt endlich losgehen kann."
Die Allgemeinverfügung, die am vergangenen Freitag durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ergangen ist, galt bislang nur für Apotheken oder Pharmahersteller, die bereits schon Desinfektionsmittel produziert hatten. Sie wurde mit sofortiger Wirkung auf alle Unternehmen der chemischen Industrie erweitert und gilt bis Herbst 2020. „Die Lage ist ernst", sagte Minister Olaf Lies in Sande: „Wir brauchen alle verfügbaren Ressourcen, um den immensen Bedarf decken zu können."