Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 23.12.2024
Werbung
Montag, 30. März 2020 12:06 Uhr

Land Niedersachsen passt Verordnung an: Kantinen-Betrieb eingeschränkt | Baumärkte mit Abholservice Land Niedersachsen passt Verordnung an: Kantinen-Betrieb eingeschränkt | Baumärkte mit Abholservice

Holzminden/Hannover (red). Das Land Niedersachsen hat die Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie angepasst. Seit dem 28. März hat die Verordnung Gültigkeit. Wesentliche Neuerungen beziehungsweise Anpassungen erfahren hat der §5. Neben Restaurants, Imbissen und Mensen dürfen nun auch Kantinen nicht mehr betrieben werden. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen ist weiterhin einen Außer-Haus-Verkauf erlaubt.

Gemäß §6, Abs. 2, Nr. 5 stellt bei Behandlungen durch Physiotherapeuten oder andere medizinische Fachberufe nur noch auf die ärztliche Veranlassung (Rezept) ab. Die bislang vom Arzt zusätzlich zu bescheinigende Unaufschiebbarkeit entfällt und wird durch die Entscheidung des Physiotherapeuten ersetzt.

Der §9, Abs. 2 erlaubt Baumärkten, Gartenfachmärkten und Gartenbaumärkten den Verkauf an Privatkunden insofern, wenn eine Fernbestellung abgeholt wird. „Ob der nunmehr erlaubte Abholservice bei Baumärkten für Privatkunden angenommen wird, bleibt abzuwarten. Eine länderübergreifende Harmonisierung der Vorgaben ist dadurch noch nicht erreicht“, so CDU-Politiker Uwe Schünemann.

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang