Alltagsmaskenpflicht im ÖPNV: Missachtung führt zu Einstiegs- bzw. Weiterfahrtsverbot
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- Kategorie: COVID-19
- Veröffentlicht: Donnerstag, 23. April 2020 11:24
Landkreis Holzminden (red). Wie andere Bundesländer hat nunmehr auch Niedersachsen beschlossen, die bisherige dringende Empfehlung, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sog. Alltagsmaske zu tragen, ab Montag, den 27. April 2020 in eine Pflicht zu überführen.
„Bei Bedarf werden die Fahrgäste durch das Fahrpersonal zunächst auf diese Pflicht hingewiesen, bei Nichtbeachtung wird der Einstieg bzw. die Weiterfahrt untersagt! Bus fahren ist sicher, auch für die Gesundheit. Dazu gehört in der aktuellen Situation eine Alltagsmaske für jeden“, erklärt Michael Frömming, Verbandsgeschäftsführer des Zweckverbands Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN). Das bedeutet, dass Fahrgäste ohne einen solchen Schutz von der Beförderung im ÖPNV ausgeschlossen sind.