Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen und Krankenhäusern werden ausgeweitet
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- Kategorie: COVID-19
- Veröffentlicht: Dienstag, 19. Mai 2020 08:45
Hannover (red). Die Landesregierung erleichtert die Besuchsmöglichkeiten in Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen und in Krankenhäusern. Bereits seit dem 17. April sind Besuche unter Einhaltung eines individuellen und vom örtlichen Gesundheitsamt genehmigten Hygienekonzeptes möglich. Ab kommenden Mittwoch haben Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten das Recht von einer benannten Person besucht zu werden. Bedingung ist weiterhin die Einhaltung strenger Hygienevorschriften.
„Da sich das Infektionsgeschehen in Niedersachsen beruhigt hat und die allermeisten Einrichtungen entsprechende Konzepte vorgelegt haben, haben wir uns dazu entschlossen, unsere Verordnung kurzfristig anzupassen“, so Dr. Carola Reimann.
Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen und Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern gehören zu dem Personenkreis mit besonders hohem Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus. „Die Landesregierung hat einen klaren Schutzauftrag. Doch neben dem Schutz vor der Krankheit gibt es noch einen weiteren Aspekt, der mit diesem Schutzauftrag nur schwer in Einklang zu bringen ist: Das Problem der sozialen Isolation! Deswegen ist dieser nächste vorsichtige Schritt ein wichtiges Signal, sowohl für die Angehörigen als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner und Patientinnen und Patientinnen selbst“, sagt Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann.
Die Verordnung befindet sich derzeit noch im Abstimmungsverfahren und soll am Mittwoch, den 20. Mai in Kraft treten.
„Mich haben in den letzten Wochen viele Mails von verzweifelten Angehörigen erreicht, die über 10 Wochen ihre Mutter oder ihren Vater nicht besuchen konnten“, berichtet CDU-Politiker Uwe Schünemann. Bereits vor 10 Tagen hätten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten grundsätzlich auf diese Lösung geeinigt. Daher sei das Besuchsrecht nicht nur verantwortbar, sondern dringend geboten.