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Samstag, 28.12.2024
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Donnerstag, 13. August 2020 09:11 Uhr

Corona: Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich melden! Corona: Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich melden!

Holzminden (red). Im Landkreis Holzminden ist der zweite positive Coronafall nach gut zwei Monaten ohne eine Neuinfektion aufgetreten. Wie im ersten handelt es sich auch im zweiten Fall um eine Person, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist. Speziell für Personen aus solchen Gebieten gibt es strenge Handlungsvorgaben hinsichtlich der Melde- und Testpflicht. Das Gesundheitsamt des Landkreises Holzminden hat diese noch einmal aktualisiert und arbeitet aufgrund der steigenden Anzahl von Fällen auch weiterhin am Wochenende. Weiterführende Unterstützung findet sich auf der Coronaseite des Landkreises.

„Derzeit laufen bei uns die Telefone wieder heiß“, sagt Dr. Ursula Schaper, Bereichsleiterin im Gesundheitsamt, „wir sind derzeit mit der intensiven Beratung und der Auswertung von Testergebnissen stark ausgelastet.“ Weil in Niedersachsen die Sommerferien erst in zwei Wochen enden, dürfte sich der Ansturm auf die Gesundheitsschutz-Ermittler noch verschärfen. Doch es gilt Regeln einzuhalten, die offenbar nicht jeder kennt und deren Nichteinhaltung auch böse Folgen haben kann.

Grundsätzlich muss sich jede Person, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, immer sofort beim heimischen Gesundheitsamt melden, ganz egal, ob sie bereits getestet wurde oder nicht. Sollte tatsächlich bereits ein Test vorliegen, so muss der dem Gesundheitsamt vorgelegt werden. „Dabei spielt es keine Rolle, wie der Test ausgefallen ist“, erklärt Dr. Schaper, „unsere Aufgabe ist einfach, das noch einmal zu registrieren, zu überprüfen und bei positiven Befunden weiter zu ermitteln.“ Falls weder am Flughafen noch im Reiseland ein entsprechender Test durchgeführt worden sei, müsse auf jeden Fall innerhalb der folgenden 14 Tage ein Test durchgeführt werden. Kostenlos ist dieser vom Hausarzt oder vom Testzentrum vorzunehmende Abstrich nur in den ersten 72 Stunden nach der Einreise. Danach muss er aus eigener Tasche bezahlt werden.

Um diese Frist einhalten zu können und überhaupt unnötige weitere Wartezeiten zu vermeiden, hat der Landkreis Holzminden auf seiner Coronaseite unter dem Menüpunkt „Hinweise für Reiserückkehrer“ ein Formular eingestellt, dass auf der Seite bequem ausgefüllt werden kann. Vorhandene Dokumente können darüber auch hochgeladen werden. 

Wichtig sind auch die Regeln zur häuslichen Quarantäne. Die ist nämlich bis das Testergebnis vorliegt, erst einmal einzuhalten. „Die Gesundheitsämter stellen dafür keinen offiziellen Bescheid aus, es sei denn, ein Test fällt wirklich positiv aus“, stellt Dr. Schaper klar, „gehalten werden muss sich daran aber trotzdem.“ Andernfalls, so die Gesundheitsamtsleiterin, drohten empfindliche Bußgelder. Weil bei einer Quarantäne in solchen Fällen keine Verdienstausfallansprüche bestünden, müssen Reiserückkehrer überdies entweder weiteren Urlaub oder alternative Lösungen mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. 

Zwingend sind also erstens die Meldung beim Gesundheitsamt, am besten über das Formular auf der Coronaseite oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; zweitens die Vorlage des Testergebnisses auf die gleiche Weise und drittens die Einhaltung der Quarantäne bis zum Testergebnis.

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