Landkreis verfügt Maskenpflicht auf der Oberen Straße
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- Kategorie: COVID-19
- Veröffentlicht: Montag, 07. Dezember 2020 13:54
Holzminden (red). Seit dem Wochenende gilt auch in der Holzmindener Oberen Straße zwischen Oberbach- und Marktstraße tagsüber eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Das hatte der Landkreis noch am späten Freitagnachmittag verfügt. Auf dem Marktplatz der Kreisstadt besteht schon seit einigen Wochen eine solche Pflicht, wenn Wochenmarkt ist.
Grund für die Verfügung ist die Tatsache, dass in dem Bereich der Straße drei Stände zum Verzehr von Süßigkeiten, Crepes, Grillwürstchen und ähnlichem aufgestellt worden sind. Dieser kleine „Ersatz“ für den wegen Corona ausgefallenen Weihnachtsmarkt auf dem Markt könnte dazu führen, dass sich eine größere Anzahl von Menschen für längere Zeit dort aufhalten. Um der Gefahr vor einer möglichen Ansteckung stärker vorzubeugen, ist deshalb die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen worden.
Sie gilt bis zum 23.12.2020 von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der Voraussetzung, dass der Inzidenzwert für die Anzahl der Neuinfizierten innerhalb einer Woche über 50 auf 100.000 Einwohner*innen liegt. Sollte der Wert darunter liegen, gibt es immer noch eine Empfehlung, trotzdem eine Maske zu tragen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.