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Freitag, 27.12.2024
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Mittwoch, 09. Dezember 2020 12:58 Uhr

Viele Fragen zur neuen Quarantäneverordnung des Landes: Sofortige Quarantänepflicht für bestimmte Personen Viele Fragen zur neuen Quarantäneverordnung des Landes: Sofortige Quarantänepflicht für bestimmte Personen

Kreis Höxter (red). Beim Corona-Telefon des Kreises Höxter gehen viele Fragen zum Thema Quarantäne ein. „Mit der neuen Quarantäne-Verordnung hat das Land NRW die Gesundheits- und Ordnungsämter entlastet und die Bürgerinnen und Bürger stärker in die Pflicht genommen“, erläutert der Krisenstableiter des Kreises Höxter, Gerhard Handermann.

Neu ist, dass für mehrere Personenkreise eine sofortige automatische Quarantänepflicht gilt.

Personen mit positivem PCR-Testergebnis

„Das gilt für alle Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis“, erklärt der Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Höxter, Dr. Ronald Woltering. Sobald sie von dem positiven PCR-Testergebnis erfahren, müssen sie sich auf direktem Weg in Quarantäne begeben. „Damit schützen sie andere vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“, erklärt Dr. Woltering. Denn auch wenn eine infizierte Person selbst keine oder kaum Beschwerden habe, könne sie für ihre Mitmenschen hochansteckend sein und deren Gesundheit gefährden.

Die Ordnungsämter der Städte werden den Betroffenen darüber hinaus einen schriftlichen Bescheid zusenden. „Auch wenn dieser Bescheid noch nicht vorliegt, gilt die automatische Quarantäne“, bekräftigt Steinheims Bürgermeister Carsten Torke als Sprecher der Bürgermeister im Kreis Höxter. Beendet wird die Quarantäne von positiv getesteten Personen nach ärztlichem Befund durch einen Aufhebungsbescheid des zuständigen Ordnungsamtes der Stadt, in der die getestete Person gemeldet ist.

Haushaltsangehörige

Automatisch in Quarantäne müssen auch alle Kontaktpersonen, die mit einem positiv Getesteten zusammen in einem Haushalt leben, also Familienmitglieder ebenso wie Mitbewohner einer Wohngemeinschaft. „Sobald sie von dem positiven Test erfahren, sind sie verpflichtet, sich sofort und auf direktem Weg in die häusliche Quarantäne zu begeben“, erklärt der Leiter des Gesundheitsamtes. 

Quarantäne bis zum Vorliegen eines Testergebnisses

Auch Personen, die sich aufgrund von Krankheitssymptomen einem PCR-Abstrich unterziehen, und Personen mit positivem Schnelltest-Ergebnis müssen sich umgehend in Quarantäne begeben. Fällt das PCR-Testergebnis negativ aus, ist dadurch die Quarantäneverpflichtung für diesen Personenkreis automatisch aufgehoben. Bei einem positiven Testergebnis bleibt die Verpflichtung zur Quarantäne bestehen, bis sie durch einen Bescheid des zuständigen Ordnungsamtes beendet wird.

Nahe Kontaktpersonen

Neu ist auch, dass positiv getestete Personen so schnell wie möglich alle Kontaktpersonen der Kategorie eins über ihren positiven Test informieren müssen, damit diese sich ebenfalls umgehend in Quarantäne begeben können. Kategorie eins bedeutet, dass ein naher Kontakt mit erhöhtem Infektionsrisiko bestand. „Die sofortige häusliche Isolation ist sehr wichtig, um weitere Ansteckungen zu vermeiden“, so Dr. Woltering. Kontaktpersonen der Kategorie eins werden weiterhin auch vom Gesundheitsamt angerufen, das zunächst eine mündliche Quarantäneanordnung ausspricht. Anschließend erhalten sie innerhalb weniger Tage vom Ordnungsamt eine schriftliche Verfügung, die sie auch zu Nachweiszwecken verwenden können.

Verkürzung der Quarantäne

Kontaktpersonen der Kategorie eins und Haushaltsangehörige bleiben, wenn sie keine Symptome zeigen, zwei Wochen in angeordneter Quarantäne. Diese Frist kann nur durch das negative Ergebnis eines PCR-Tests oder Antigenschnelltests verkürzt werden, der frühestens nach zehn Tagen durchgeführt werden darf. Das genaue Datum kann dem Quarantänebescheid entnommen werden. Das Testergebnis ist dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen.

„Die neue Quarantäne-Verordnung verstärkt das verantwortliche Handeln der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Krisenstabsleiter Gerhard Handermann. Ziel ist es, dass sich Menschen, von denen ein Infektionsrisiko ausgehen kann, umgehend in eigener Verantwortung in Quarantäne begeben und ihre Kontaktpersonen informieren. „Damit helfen sie, Infektionsketten zu unterbrechen“, so Handermann.

Aktuell sind im Kreis Höxter 316 Personen aktiv infiziert, mehr als 1.478 Personen in angeordneter Quarantäne (Stand 9. Dezember 11 Uhr). „Die Infektionszahlen haben sich seit Wochen auf hohem Niveau stabilisiert“, erklärt Gesundheitsamtsleiter Dr. Ronald Woltering. Hoch ist auch die Zahl der Kontaktpersonen, die vom Gesundheitsamt nachverfolgt werden müssen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Weiterhin verlaufe das Infektionsgeschehen im Kreis Höxter dynamisch und diffus. Das heißt: Es kommt in allen zehn Städten zu Infektionen und die Verbreitung des Virus im Kreisgebiet lässt sich nicht auf bestimmte Ursachen zurückführen. „Die meisten Ansteckungen erfolgen jedoch nach wie vor durch Zusammenkünfte und nahe Kontakte im privaten Bereich“, stellt Dr. Woltering fest. Die weitere Entwicklung sei schwer vorherzusagen. Es komme sehr darauf an, ob die Beschränkung von Kontakten und die Einhaltung von Maskenpflicht und Abstandsregeln sorgfältig eingehalten würden.

Mehr Informationen: corona.kreis-hoexter.de

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