Ministerpräsident Weil fasst Maßnahmen zusammen - Verkauf von Pyrotechnik soll verboten werden
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- Kategorie: COVID-19
- Veröffentlicht: Dienstag, 15. Dezember 2020 21:38
Niedersachsen (red). Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben sich auf noch einmal einschneidendere Maßnahmen für die Zeit ab dem 16. Dezember 2020 über Weihnachten und Neujahr bis zum 10. Januar 2021 geeinigt. Ministerpräsident Stephan Weil bedauert, mit diesen neuen Regelungen die Planungen vieler Menschen in Niedersachsen für Weihnachten noch weiter einschränken zu müssen: „Ich bedauere es sehr, dass wir zum zweiten Mal in diesem Jahr alles herunterfahren müssen. Gleichzeitig bin ich sicher, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger dafür Verständnis haben."
"Diese Entscheidungen haben wir uns nicht leichtgemacht. Auch uns ist die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes für viele Familien bewusst. Aber wir sind uns einig, dass wir es nicht riskieren dürfen, dass infolge des Weihnachtsfestes die Zahl der Infizierten weiter steigt. Schon jetzt arbeiten Pflegekräfte und Ärzte – gerade auf den Intensivstationen – am Limit und die Zahl der tagtäglich an oder mit dem Coronavirus Sterbenden ist hoch. Wir wollen alles uns Mögliche tun, um Menschenleben zu retten.“
"Wir sehen in ganz Deutschland und auch in Niedersachsen besonders ruhigen und stillen Feiertagen entgegen. Bitte machen Sie das Beste daraus und denken mit uns gemeinsam an all diejenigen, die schon jetzt mit den schweren Folgen des Coronavirus kämpfen oder die bereits um Angehörige oder Freunde trauern. Nur wenn wir uns alle an die neuen Regeln halten, können wir die Infektionszahlen wieder senken. Mein herzlicher Dank gilt insbesondere all denjenigen, die auch an Weihnachten und über den Jahreswechsel hinweg arbeiten müssen – insbesondere an das Personal in Kliniken und in Alten- und Pflegeheimen, aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Supermärkten oder in anderen lebensnotwendigen Bereichen.“
Private Zusammenkünfte: Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 dürfen sich nur die Mitglieder des eigenen Hausstands plus vier enge Verwandte beziehungsweise Partnerinnen/Partner treffen. Im engsten Familienkreis wird insoweit die Begrenzung auf zwei Haushalte aufgehoben. Man darf also mit engen Angehörigen auch dann mit fünf Personen zusammenkommen, wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen. Die Obergrenze für solche Familientreffen wird allerdings auf vier Personen von außerhalb beschränkt. Für alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die mit engen Freunden oder Bekannten zusammen feiern wollen, muss es dagegen bei der ‚5 aus 2 Regelung‘ bleiben, also bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten.
Gottesdienste: Alle Gläubigen in Niedersachsen werden in den nächsten Wochen auch um äußerste Zurückhaltung bei dem Besuch von Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen oder Moscheen gebeten. Die Landesregierung wird in den nächsten Tagen auch in Niedersachsen mit den Verantwortlichen der Glaubensgemeinschaften Gespräche führen, wie bei den eventuell dennoch stattfindenden religiösen Zusammenkünften das Infektionsgeschehen möglichst minimiert werden kann.
Silvester: Auch für den Jahreswechsel müssen drastische Maßnahmen ergriffen werden. Es wird auch in Niedersachsen an Silvester und Neujahr ein generelles Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben, der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten. Alle diejenigen, die noch Raketen oder Böller zu Hause liegen haben, bittet der Ministerpräsident herzlich, auf das Zünden zu verzichten. Stephan Weil: „‚Stille Nacht‘ – das ist leider auch für den Jahreswechsel das Motto!“ Im privaten Bereich dürfen sich auch an Silvester und am Neujahrstag nur bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen.
Einzelhandel: Mit der Entscheidung, auch in Niedersachsen den gesamten Einzelhandel jenseits von lebensnotwendigen Bereichen vom 16. Dezember 2020 an bis zum 10. Januar 2021 komplett zu schließen, sind für die Kundinnen und Kunden, insbesondere aber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Inhaber der betroffenen Geschäfte erhebliche Belastungen verbunden. Finanzielle Hilfen des Bundes werden bereitstehen, insbesondere eine verbesserte Überbrückungshilfe III. Insbesondere Lebensmittelläden, Drogerien, Tierbedarfsmärkte und auch der Weihnachtsbaumverkauf bleiben offen, ebenso wie Sanitätshäuser, Optiker, Apotheken, Tankstellen, Post und Banken. In diesem Zusammenhang ein dringender Appell von Ministerpräsident Stephan Weil an die Menschen in Niedersachsen: „Alle diejenigen, die bislang noch nicht alle Weihnachtgeschenke gekauft haben, bitten wir herzlich, möglichst auf Gutscheine auszuweichen oder aber Bestellungen im Einzelhandel vor Ort aufzugeben. Bitte verzichten Sie darauf, morgen und übermorgen zu versuchen, rasch noch all das einzukaufen, was sie noch nicht besorgen konnten.“
Körperpflege: Obwohl viele Menschen bereits einen vorweihnachtlichen Termin bei ihrem Friseur gemacht haben, müssen auch alle Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege von Mittwoch, 16. Dezember 2020, an schließen. Ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.
Schulen: Was die Schule anbelangt, hatte Niedersachsen es ja bereits ab dem morgigen Montag den Eltern freigestellt, ihre Kinder zu Hause zu behalten. Stephan Weil: „Bitte machen Sie davon möglichst weitgehend Gebrauch. Die Schulen sollen in der nächsten Woche spürbar leerer werden.“ In den Kindertagesstätten wird ab Mittwoch entsprechend verfahren. Auch hier werden Eltern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gebeten, eine Betreuung der Kinder zu Hause zu ermöglichen.