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Donnerstag, 26.12.2024
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Mittwoch, 06. Januar 2021 13:50 Uhr

Bildung und Betreuung im Lockdown: Tonne: „Kein Kind und kein Jugendlicher muss und darf zurückgelassen werden in dieser schwierigen Zeit“ Bildung und Betreuung im Lockdown: Tonne: „Kein Kind und kein Jugendlicher muss und darf zurückgelassen we

Hannover (red). Auch im Lockdown werden die Kindertageseinrichtungen und die Schulen Bildungs- und Betreuungsangebote vorhalten. Das hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Mittwoch bei der Vorstellung unterstrichen. „Wir haben ein Konzept für Bildung und Betreuung im Lockdown. Kein Kind und kein Jugendlicher muss und darf zurückgelassen werden in dieser schwierigen Zeit“, sagte Tonne. Und weiter: „Wir stellen um auf Wechsel- und Distanzunterricht sowie eine umfangreiche Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen. Aber auch für die Kinder, die vorerst nicht in unsere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gehen können, sind pädagogische Angebote und Distanzunterricht verpflichtend vorgesehen. Das gilt auch für das schlichte Kontakt halten und sich nach dem Wohlbefinden erkundigen.“ 

Folgende Maßnahmen für die Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 sind konkret vorgesehen:

1.) Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches (Grund- und Förderschulen) wechseln für eine Woche vom 11.01.-15.01. ins Distanzlernen nach Szenario C und im Anschluss vom 18.01.-29.01. in den Wechselunterricht nach Szenario B. In allen drei Wochen wird an den Schulen Notbetreuung angeboten.

2.) Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden zwischen dem 11.01. und 29.01. in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.

3.) Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9+10, sowie 11 und 12) wechseln komplett ins Distanzlernen nach Szenario C.

4.) Die Berufsbildenden Schulen wechseln ebenfalls grundsätzlich ins Distanzlernen nach Szenario C. Es kann für einzelne Bildungsgänge oder Klassen aber auch Ausnahmen geben, wenn Präsenz zeitweise zwingend erforderlich ist, z.B. bei Abschlussklassen.

5.) Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.

6.) Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C, bieten aber eine Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder an, die normalerweise betreut werden.

Kultusminister Tonne betonte: „Das Recht auf Bildung, der Gesundheitsschutz aller und die berechtigten besonderen Interessen der Kinder und Jugendlichen sind immer abzuwägen und zueinander in ein vertretbares Verhältnis zu setzen. Daher werden Entscheidungen immer verantwortungsvoll und nie leichtfertig gefällt, das gilt auch für diese Beschlüsse. Mir ist klar, dass die Einschränkungen dennoch für alle eine deutliche Belastung darstellen. Für die Lehrkräfte und Schulleitungen, die Kita-Leitungen und das Kita-Fachpersonal, aber insbesondere auch Eltern und allen voran für die Kinder und Jugendlichen. Daher habe ich mich im Grundschulbereich auch sehr dafür eingesetzt, dass wir nach einer Phase des Hochfahrens dann auch in einen Wechselmodus kommen, in dem sich die Schülerinnen und Schüler regelmäßig in die Schule aufmachen.

Wichtig ist zudem: Es gibt Angebote für alle Kinder – und dabei setzen wir auch nicht auf Freiwilligkeit, sondern auf klare und verbindliche Regelungen. Sowohl für die Kitas wie auch für Schule gibt es einen klaren pädagogischen Auftrag, ihre Schutzbefohlenen auch in den „Distanzzeiten“ zu betreuen. Das ist für mich auch der Kern, weshalb ich einen differenzierten Weg für richtig halte. 

Sämtliche Prüfungen und Abschlüsse im allgemein bildenden und berufsbildenden Bereich werden sichergestellt. Details hierzu geben wir nach und nach bekannt. “

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