Inzidenz im Kreis Höxter über 200: Auch private Treffen sollen untersagt werden
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- Kategorie: COVID-19
- Veröffentlicht: Freitag, 08. Januar 2021 12:41
Kreis Höxter (red). „Das Gebot der Stunde lautet: Die persönlichen Kontakte müssen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Das muss im öffentlichen Raum ebenso gelten wie in den eigenen vier Wänden“. Angesichts der hohen Corona-Infektionswerte im Kreis Höxter hat Landrat Michael Stickeln angekündigt, dass die Kreisverwaltung in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes die Beschränkungen der neuen Coronaschutzverordnung auch auf den privaten Bereich ausweiten möchte. Ein entsprechender Vorschlag hierzu wurde dem Ministerium am Freitag zugesandt, die Entscheidung steht noch aus.
Konkret würde das bedeuten, dass sich künftig im gesamten Kreisgebiet auch in privaten Wohnungen die Mitglieder eines Haushaltes nur noch mit maximal einer anderen Person treffen dürfen. Hintergrund für diese Entscheidung ist die hohe Inzidenz im Kreis Höxter, die derzeit über 200 liegt.
„Wir sehen im Kreis Höxter sehr deutlich, dass sich viele Infektionen durch private Kontakte verbreiten. Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger nochmals eindringlich: Verzichten sie schon jetzt komplett auf Besuche bei Freunden oder Verwandten, auch wenn es ihnen schwer fällt. Die Infektionszahlen sind besorgniserregend hoch. Wir müssen diese Pandemie gemeinsam eindämmen“, so Landrat Stickeln.
Am kommenden Montag, 11. Januar, tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes in Kraft, die persönliche Kontakte im öffentlichen Raum weiter einschränkt. „Wir hätten uns vom Land jedoch einheitliche Vorgaben erhofft“, sagt Matthias Kämpfer, Leiter des Krisenstabes des Kreises Höxter.
Der Kreis Höxter möchte daher einen Schritt weiter gehen und die geltenden Regelungen per Allgemeinverfügung auch auf den privaten Wohnbereich ausweiten. Konkret heißt es darin: „Private Zusammenkünfte und Ansammlungen sind nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich mit einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes, wobei dieser von betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden kann.“
Stimmt das Gesundheitsministerium des Landes dem Vorschlag des Kreises Höxter zu, könnte die entsprechende Allgemeinverfügung Anfang kommender Woche veröffentlicht werden.