Ab Montag gelten im Kreis Höxter über die neuen Regelungen der NRW-Coronaschutzverordnung hinausgehende Kontaktbeschränkungen auch im privaten Bereich
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- Kategorie: COVID-19
- Veröffentlicht: Samstag, 09. Januar 2021 08:11
Höxter (red). Gestern Nachmittag hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den vom Krisenstab des Kreises Höxter vorgeschlagenen Maßnahmen zur weiteren Eindämmung von Ansteckungsrisiken zugestimmt. Die Allgemeinverfügung des Kreises Höxter zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Gebiet des Kreises Höxter dienen, tritt ebenso wie die ab 11. Januar geltende Coronaschutzverordnung des Landes am Montag in Kraft.
„Das Gebot der Stunde lautet: Die persönlichen Kontakte müssen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Das muss im öffentlichen Raum ebenso gelten wie in den eigenen vier Wänden“, erklärte der Kreis Höxter am Freitag.
Angesichts der hohen Corona-Infektionswerte im Kreis Höxter hatte Landrat Michael Stickeln angekündigt, dass die Kreisverwaltung in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes die Beschränkungen der neuen Coronaschutzverordnung auch auf den privaten Bereich ausweiten möchte. Ein entsprechender Vorschlag hierzu wurde dem Ministerium am Freitag zugesandt und final auch abgesegnet.
Konkret bedeutet dies, dass sich künftig im gesamten Kreisgebiet auch in privaten Wohnungen die Mitglieder eines Haushaltes nur noch mit maximal einer anderen Person treffen dürfen.
Am kommenden Montag, 11. Januar, tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes in Kraft, die persönliche Kontakte im öffentlichen Raum weiter einschränkt. „Wir hätten uns vom Land jedoch einheitliche Vorgaben erhofft“, sagt Matthias Kämpfer, Leiter des Krisenstabes des Kreises Höxter, am Freitagvormittag.
Konkret heißt es: „Private Zusammenkünfte und Ansammlungen sind nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich mit einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes, wobei dieser von betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden kann.“