„Verbindliche Tests für Betriebe lehnt das Handwerk ab“
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- Kategorie: COVID-19
- Veröffentlicht: Donnerstag, 08. April 2021 10:04
Niedersachsen (red). HWK-Hauptgeschäftsführerin Ina-Maria Heidmann zur Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) eine Testpflicht für Unternehmen einzuführen. „Seit Beginn der Pandemie haben die Betriebe schnell und anpassungsfähig auf neue Entwicklungen reagiert und ausgefeilte Hygienekonzepte erarbeitet, um ihrer systemrelevanten Tätigkeit weiterhin nachgehen zu können. Der Schutz der Mitarbeiter und damit auch der Kunden steht ganz weit oben auf der Liste. Einem Betriebsinhaber eines Handwerksbetriebes muss niemand sagen, wie wertvoll ihm seine Mitarbeiter sind.
Die Testbereitschaft im Kammerbezirk ist groß. Wir haben vor knapp zwei Wochen eine Umfrage zum Thema Coronatests unter unseren Mitgliedsbetrieben durchgeführt. An der Umfrage haben 10 Prozent der Betriebe teilgenommen. Die Frage lautete: Wären Sie bereit, sich und Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu testen? Rund 80 Prozent haben die Frage mit „ja“ beantwortet. Das Handwerk hat sich zusammen mit allen anderen Wirtschaftsbereichen eine Selbstverpflichtung zum Testen auferlegt. Verbindliche Tests für Betriebe lehnt das Handwerk ab.
Die meisten Handwerksbetriebe haben im Schnitt 5 bis 20 Mitarbeiter und halten kein medizinisch geschultes Fachpersonal zur Durchführung der PoCAntigen-Tests vor. Probleme sehen viele Betriebe sowohl in der Beschaffung von Selbsttests, den damit verbundenen Kosten sowie der hohen Fehlerquote. Dabei stellen die Beschaffungskosten für beispielsweise Selbsttests nicht den größten Posten dar. Die Tatsache, dass jeder Test gut 15 Minuten Zeit bis zum Testergebnis in Anspruch nimmt, hat zur Folge, dass im Falle einer Testung aller Mitarbeiter je nach Betriebsgröße mehrere Stunden Arbeitszeit verloren gehen können.
Der wirtschaftliche Schaden, den fehlerhafte Selbsttests auslösen könnten, kann zudem enorm sein. Dies belastet Betriebe in Branchen, die ohnehin unter den Auswirkungen der Pandemie leiden, umso mehr. Die Betriebe erwarten daher zurecht Antworten von der Politik. Werden die Kosten für Schnell- und Selbsttests und der damit verbundene personelle Ausfall rückerstattet, sind sie von der Steuer abzusetzen? Testen sollte immer in einer Gesamtstrategie gesehen werden – diese lautet testen und impfen. Die Betriebsberater der Handwerkskammer melden täglich Beispiele von Betrieben, die die Selbstverpflichtung zum Testen umsetzen. So stellen Betriebe beispielsweise ihre Mitarbeiter von der Arbeit frei, damit diese die Testzentren im Landkreis aufsuchen können.“
Foto: HWK