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Freitag, 29.03.2024
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Montag, 01. Juli 2019 09:09 Uhr

Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mahnt: Bienen nicht mit Honig füttern! Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mahnt: Bienen nicht mit Ho

Hannover (red). Laien sollten Bienen nicht mit Honig füttern – darauf macht das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) aufmerksam. In letzter Zeit wurden dem ML häufiger Fälle gemeldet, in denen Bürger den Bienen Honig im Garten oder auf dem Balkon gegeben haben, um ihnen eine zusätzliche Nahrungsquelle anzubieten. Hiervon rät das ML dringend ab, zum einen weil die Imker sich sehr gut um ihre Völker kümmern, insbesondere aber weil nahezu drei Viertel aller untersuchten Importhonige aus Supermärkten Sporen des Bakteriums Paenibacillus larvae – des Erregers der Amerikanischen Faulbrut – aufweisen. Dieses Bakterium infiziert Bienenlarven und zerstört sie. Die Konsequenz: Es fehlt an nachwachsenden Arbeiterinnen, und das Bienenvolk geht ein. Erwachsene Bienen können zwar nicht angesteckt werden, sie sind allerdings an der Sporenverbreitung dieses Krankheitserregers beteiligt. Erkrankte und abgestorbene Bienenvölker sind also Infektionsquellen für andere Bienenvölker und tragen dazu bei, dass sich die Seuche schnell ausbreitet und viele Imkereien einer ganzen Region betroffen sein können. 

Vor diesem Hintergrund sollten Laien unbedingt Abstand davon nehmen, Bienen mit Honig zu füttern. Wegen der bekannten Belastung des Importhonigs mit Sporen des Krankheitserregers findet man auch an manchen Glascontainern den Warnhinweis, Honiggläser nur ausgespült im Glascontainer zu entsorgen. Für den Menschen ist das Bakterium völlig ungefährlich. Das ML empfiehlt Bürgern, die Nahrungsquellen für Bienen zur Verfügung stellen möchten, eine Bienenweide anzupflanzen. Weitere Hinweise finden Sie hier: www.ml.niedersachsen.de/service/startseite_aus_ministerium/bienen-brauchen-bluetenvielfalt--mach-mit-103001.html

 

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