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Freitag, 13.12.2024
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Mittwoch, 04. Dezember 2019 13:40 Uhr

Erneuter Masernausbruch im Landkreis Hildesheim Erneuter Masernausbruch im Landkreis Hildesheim

Hildesheim (red). Im Landkreis Hildesheim ist erneut der Ausbruch von Masern labordiagnostisch bestätigt worden: Ein Erwachsener hatte sich während einer Thailandreise infiziert und nach seiner Rückkehr drei Personen aus seinem privaten Umfeld angesteckt, darunter einen Säugling (aus dem Landkreis Peine). Jetzt ist bekannt geworden, dass eine weitere Person, die nur einen flüchtigen Kontakt mit dem Erwachsenen hatte, ebenfalls an Masern erkrankt ist. Diese Person hatte am vergangenen Freitag eine Veranstaltung in der Oberschule Söhlde besucht.

Mit Masern angesteckt haben können sich daher alle ohne ausreichenden Impfschutz, die am 29. November in der Zeit zwischen 12:30 und 15:00 Uhr und von 17:00 bis 19:30 Uhr die Veranstaltung in Söhlde besucht haben. Diese Personen werden gebeten, sich umgehend bei einem Arzt ihres Vertrauens zu melden. Eine Ansteckungsgefahr von ihnen geht erst am kommenden Wochenende aus, Krankheitsanzeichen (Fieber, trockener Husten, wässriger Schnupfen, Bindehautentzündung und bräunlich - rosafarbene, leicht erhabene, zusammenfließende Hautflecken zuerst im Gesicht und hinter den Ohren) werden voraussichtlich erst ab dem 12. Dezember sichtbar sein, also  etwa drei bis fünf Tage nach Beginn der Infektiosität. Die Übertragung des Erregers erfolgt durch Tröpfcheninfektion z.B. beim Husten, Niesen oder Sprechen. Schon kurze und flüchtige Kontakte mit Erkrankten während der Infektionsphase können zu einer Erkrankung von empfänglichen Personen führen. Dabei reicht es sogar aus, wenn sich ein Erkrankter zwei Stunden zuvor im selben Raum aufgehalten hat oder z.B. mit demselben Bus gefahren ist.

Die Gesundheitsämter in Hildesheim und Peine haben die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Ausbreitung der Masern zu verhindern. So wird auch weiterhin bei allen Kontaktpersonen der Impfstatus überprüft. Den Personen ohne eine ausreichenden Impfschutz wird untersagt, die Räume von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schulen, Kitas etc.) zu betreten oder an dortigen Veranstaltungen teilzunehmen. Außerdem dürfen die potentiell Infizierten grundsätzlich die eigene Wohnung nicht verlassen, um andere nichtimmune Personen nicht anzustecken.

Am Mittwoch werden an einer Schule im Landkreis Hildesheim die Impfpässe aller Schülerinnen und Schüler sowie sämtlicher dort Beschäftigten überprüft. Sofern Schulbetretungsverbote ausgesprochen werden müssen, wäre das bis einschließlich 20. Dezember.

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