Nach Klage: Stadt Hameln sagt verkaufsoffenen Sonntag ab
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- Kategorie: Panorama
- Veröffentlicht: Samstag, 07. Dezember 2019 10:09
Hameln (red). Die Möglichkeit, in Hameln am Sonntag nach Weihnachten shoppen zu gehen, wird es nicht geben. Die Stadt hat den für den 29. Dezember vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntag abgesagt. Hintergrund ist eine Klage der Gewerkschaft ver.di, die die Ladenöffnung in dieser Form als rechtswidrig betrachtet. Die Entscheidung hat keine Auswirkung auf die Verlängerung des Weihnachtsmarktes bis zum 30. Dezember.
Die Stadt Hameln hat sich nach Angaben aus dem Rathaus entschieden, das Verfahren in der Vorweihnachtszeit nicht mehr gerichtlich auszufechten. „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir eine so kurzfristige Zu- oder Absage weder dem Einzelhandel mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch den Besuchern zumuten wollen“, begründet Oberbürgermeister Claudio Griese das Vorgehen der Stadt. Es sei wichtig, dass alle Beteiligten rechtzeitig Planungssicherheit erhalten.
Bei den Vorbereitungen für den 29. Dezember hatte sich die Stadt auf der sicheren Seite gesehen: Als Anlass für die Ladenöffnung sollte der verlängerte Weihnachtsmarkt dienen. Das Niedersächsische Ladenöffnungszeitengesetz fordert genau das – es muss ein „besonderer Anlass“ vorliegen, der „den zeitlichen und örtlichen Umfang der Sonntagsöffnung rechtfertigt“. Die Gewerkschaft ver.di ist hingegen anderer Auffassung.
Die Stadt wird nach den Worten des Rathaus-Chefs im kommenden Jahr alles daran setzen, verkaufsoffene Sonntage weiterhin zu ermöglichen. Die Klage gegen die Ladenöffnung am 29. Dezember bezeichnet Griese als „falsches Signal“ und „mittlere Katastrophe“ für den örtlichen Einzelhandel, der mit großen Problemen zu kämpfen habe. „Vor dem Hintergrund des verschärften Wettbewerbs stationärer Verkaufsstellen mit dem Onlinehandel müssen wir die Innenstadt und den Einzelhandel stärken“, sagt Griese. Händler seien aufgrund des veränderten Einkaufsverhaltens darauf angewiesen, sich mit verkaufsoffenen Sonntagen profilieren zu können. Die Klage von ver.di gehe daher in die falsche Richtung. Die Folge könne am Ende sein, dass Arbeitsplätze im Einzelhandel verloren gehen.