Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 13.12.2024
Werbung
Dienstag, 10. März 2020 11:59 Uhr

Niedersachsen lockert Sonntagsfahrverbot für Lastwagen Niedersachsen lockert Sonntagsfahrverbot für Lastwagen

Niedersachsen (red). In Niedersachsen gilt ab sofort eine allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot für den Transport von Hygieneprodukten und Artikeln aus dem Trockensortiment. Diese gilt auch für Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den genannten Transporten stehen. Die Regelung gilt bis zum 30.Mai 2020. In diesem Zeitraum wird in Niedersachsen kein Nachweis einer Ausnahmegenehmigung benötigt. Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, müsste diese allerdings dort beantragt werden. In Nordrhein-Westfalen gilt bereits die gleiche Regelung wie in Niedersachsen.

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus kaufen die Bürger derzeit weitaus mehr Artikel aus dem Trockensortiment als gewöhnlich. Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „Damit die Regale jederzeit das volle Sortiment enthalten, müssen die Lieferketten entsprechend angepasst werden. Mit der Lockerung des Sonntagsfahrverbots lassen sich Versorgungsengpässe bei haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln vermeiden.“ Zum Trockensortiment zählen haltbare Lebensmittel wie z. B. Trockenfrüchte, Konserven, Nudeln, Gries oder Gewürze.

Die Entscheidung zur Lockerung des Sonntagsfahrverbots wurde im Einvernehmen mit den Niedersächsischen Ministerien für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie Inneres und Sport getroffen.

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang