Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 13.12.2024
Werbung
Samstag, 29. August 2020 10:17 Uhr

Meldepflichtiges Vorkommnis im Kernkraftwerk Grohnde Meldepflichtiges Vorkommnis im Kernkraftwerk Grohnde

Grohnde (red). Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung im Kernkraftwerk Grohnde wurde festgestellt, dass aufgrund eines unvorhergesehenen Druckanstiegs in einer Prüfleitung des Nachkühlsystems zwei Sicherheitsventile angesprochen haben. Das dabei austretende Wasser wurde in dafür vorgesehenen Leitungen in ein Sammelbecken abgeführt, es wurde keine Radioaktivität freigesetzt.

Grund für den Druckanstieg in der Leitung war die Beschädigung einer Membran an einer Absperrarmatur. Die Armatur wurde getauscht und der anschließende Probelauf erfolgreich durchgeführt. Die sicherheitstechnische Funktion des betroffenen Teilsystems stand jedoch voll umfänglich zur Verfügung. 

Das Ansprechen von Sicherheitsventilen im Sicherheitssystem oder sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen Systemen ist grundsätzlich meldepflichtig. Es wurde gemäß atomrechtlicher Meldeverordnung fristgerecht als Ereignis der Kategorie N (Normal, Kriterium N 2.1.4) gemeldet. Nach der internationalen Skala ist es in INES 0 eingestuft

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang