Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 13.12.2024
Werbung
Montag, 28. September 2020 14:52 Uhr

Bei Corona-Soforthilfen: Betrug in Höhe von rund 7,4 Mio. Euro Bei Corona-Soforthilfen: Betrug in Höhe von rund 7,4 Mio. Euro

Hannover (red). Die niedersächsischen Staatsanwaltschaften haben erneut zur Entwicklung der Ermittlungsverfahren wegen zu Unrecht in Anspruch genommener Corona-Hilfen berichtet. Bis Anfang September ist die Zahl der Ermittlungsverfahren auf landesweit 916 Verfahren gestiegen. Im Vormonat waren es gut 720 Verfahren. Die Schadenssumme liegt insgesamt nun bei rd. 7,4 Mio. Euro. Dies ist ein Zuwachs von 900.000 Euroo im Vergleich zum Vormonat.

Auch die Summe vorläufig gesicherter Gelder ist angewachsen. Die Strafverfolger konnten vorläufig knapp 600.000 Euro sichern. Allein bei der Staatsanwaltschaft Hannover sind in einem Monat 91 Verfahren hinzugekommen, zum Monatsanfang September waren allein hier 380-mal Ermittlungen eingeleitet worden. Die vorläufige Schadenssumme beträgt im Bereich dieser Staatsanwaltschaft 2,16 Mio. Euro.

Zwischenzeitlich sind hier auch die ersten Verfahren abgeschlossen: in 35 Fällen hat sich eine Straftat nicht nachweisen lassen, 21-mal beantragte die StA in Hannover Strafbefehle und erhob in sechs Fällen Anklage. Auch in Hildesheim werden jetzt über 110 Verfahren geführt, der vorläufige Schaden dort beläuft sich auf gut eine Mio. Euro. Einen weiteren Verfahrensschwerpunkt gibt es im Oldenburger Bezirk: in mehr als 80 Verfahren könnte ein Schaden von mehr als 815.000,- Euro entstanden sein. Ausgangspunkt solcher Ermittlungsverfahren sind vielfach Verdachtsmeldungen, die die auszahlende NBank routinemäßig abgibt, wenn sich im Rahmen der Antragsstellung Hinweise auf vorsätzliche Falschangaben ergeben. Entsprechende Prüfmechanismen hatte die NBank frühzeitig auf Wunsch des Wirtschaftsministeriums eingerichtet.

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang