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Sonntag, 20.04.2025
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Dienstag, 05. Juni 2018 11:54 Uhr

TÜV NORD Sommertipps 2018: Flagge zeigen? Was ist erlaubt, was nicht? TÜV NORD Sommertipps 2018: Flagge zeigen? Was ist erlaubt, was nicht?

Kreis Holzminden (red). Viele Fans drücken ihre Begeisterung aus, indem sie ihre Fahrzeuge mit FußballFanartikeln und Nationalflaggen schmücken. „Solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, ist das auch kein Problem“, sagt Andreas Röll, Leiter der TÜV-STATION Holzminden. „Bei Stoff-Überziehern für die Seitenspiegel im Nationalflaggendesign ist zu beachten, dass diese eventuell vorhandene Blinkleuchten nicht verdecken.“ Dies ist gerade bei vielen aktuellen Fahrzeugmodellen ein Problem. Bei Autofähnchen sollten Fahrer beachten, dass diese häufig keine hochwertige Qualität haben und schnell abknicken können. „Der Autofahrer haftet, wenn durch das Abbrechen oder eine falsche Befestigung andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen“, sagt Röll und empfiehlt, Fan-Schmuck vor einer Fahrt auf der Autobahn abzunehmen. Und noch ein Tipp: In die Seitenscheibe geklemmte Fahnen sind eine willkommene Einladung für Langfinger. Die Autoversicherer können in einem solchen Fall die Regulierung des Schadens verweigern.

Foto: TÜV NORD

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