Öffentliche Bäche und Teiche sind nur bedingt Gemeingut: Größere Entnahme oder Umleitung braucht Genehmigung durch Wasserbehörde
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Mittwoch, 04. Juli 2018 08:54
Landkreis Holzminden (red). Wenn die Sonne brennt, sollen die Pflanzen im Garten unter der zunehmenden Trockenheit nicht leiden. Doch die Bewässerung aus öffentlichen Teichen, Seen oder Bächen ist nur bedingt erlaubt. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Holzminden weist darauf hin, dass im Rahmen des Gemeingebrauchs aus jedem oberirdischen Gewässer mit Handgefäßen wie etwa Gießkannen oder Eimern Wasser nur dann geschöpft werden darf, solange nicht die Rechte anderer damit verletzt werden.
Das Stauen oder Abpumpen von Gewässern ist ohne vorherige wasserrechtliche Genehmigung durch die untere Wasserbehörde überhaupt nicht erlaubt. Wer Wasser in größeren Stil umleitet oder entnimmt, ohne vorher die Zustimmung der Behörde eingeholt zu haben, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Wasserhaushaltsgesetz und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Gerade in Zeiten anhaltender Trockenheit ist es besonders wichtig, dass in den Fließgewässern ausreichende Wassermengen vorhanden bleiben, um ökologische Schäden zu verhindern. Besonders in den Sommermonaten sollte daher auf Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern ganz verzichtet werden. Bei Rückfragen steht die untere Wasserbehörde unter der Telefonnummer: 05531/ 707-715 und E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.