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Dienstag, 24.12.2024
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Freitag, 13. Juli 2018 13:31 Uhr

Stehengebliebene Biotonne: Plastik gehört nicht hinein! AWH kann bei kompostierbaren Plastiktüten keine Ausnahme machen Stehengebliebene Biotonne: Plastik gehört nicht hinein! AWH kann bei kompostierbaren Plastiktüten keine Ausn

Landkreis Holzminden (red). Vor zwei Wochen hatte die Abfallwirtschaft Holzminden (AWH) damit angefangen, durch Restmüll verunreinigte Biomülltonnen ungeleert stehen zu lassen. In bis zu 30 Prozent der Biotonnen fanden die AWH-Mitarbeiter bei Kontrollen Fremdanteile. Die AWH war aufgrund dessen von ihrem Weiterverwerter angezählt worden und hatte entsprechend gehandelt. Zwar ist das Problem ist in den größeren Ortschaften und der Stadt Holzminden stärker ausgeprägt als in anderen. Aber auch in einigen kleineren Orten blieben die Tonnen vereinzelt stehen. Ein häufiger Grund: In den Tonnen waren sogenannte Biomülltüten zu finden. Und auch diese stellen für die AWH eine deutliche Verunreinigung dar. 

Die Ablehnung von sogenannten Biomülltüten durch die AWH hat unterschiedliche Gründe. Manche sind ganz einfach zu verstehen, andere bedürfen einer ausführlicheren Erklärung. Zu den einfachen Erklärungen gehört, dass die unterwegs prüfenden Müllerwerker nicht unterscheiden können, ob es sich um eine solche spezielle, nach EU-Norm gefertigte Tüte oder eine ganz normale Tüte handelt. Und was die Müllwerker selbst nicht einmal bei direkter Inaugenscheinnahme identifizieren können, gelingt auch später bei der Anlieferung zur Kompostierungsanlage nicht mehr.

Dieses Argument leuchtet zwar ein, ist für den in gutem Glauben handelnden Bürger nur eingeschränkt einsehbar. Auch wenn die AWH in ihrem Abfall-ABC unter dem Punkt „Was darf in den Biomüll“ ausdrücklich auch kompostierbare Biomülltüten ausschließe, seien die Tüten doch als unbedenklich ausgewiesen und entsprächen sogar der europäischen Norm.

Hier kommen jedoch die etwas komplizierteren Gründe ins Spiel, weshalb die AWH mit den angeblich doch biologisch so unbedenklichen kompostierbaren Tüten Probleme hat. Nach der EU-Norm erfüllt eine Plastiktüte die entsprechenden Voraussetzungen, wenn sie aus einem abbaubaren Polymer besteht, das sich nach drei Monaten zu 90 Prozent in zwei Millimeter große Bestandteile zersetzt und innerhalb von sechs Monaten zu 90 % abgebaut wird. Ein nach sechs Monaten noch vorhandener Restgehalt darf keinen schädlichen Einfluss auf den Kompost haben. Angesichts der derzeitigen Debatte über die Mikroplastikbelastung der Weltmeere und Plastikteilen auf Äckern bzw. im Garten eine überaus großzügige Definition.

Zudem verrotten die sogenannten kompostierbaren Tüten sowieso nicht einfach so. „Wenn Sie die Tüte in den Wald oder ins Meer schmeißen, passiert gar nichts“, hatte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums der Tageszeitung „Die Welt“ dazu schon im März 2014 zu Protokoll gegeben. Für die Abfallwirtschaft Holzminden aber steckt der Teufel im Detail. Denn der Zeitraum von drei bzw. sechs Monaten ist für die von der AWH beauftragten Kompostierungsfirmen viel zu lang. Eine Kompostierung wird in entsprechenden Anlagen über Wärme und Zeit vorangetrieben.

Um aber für die Biotüten die gleichen Zersetzungsprozesse in einem annähernd selben Zeitraum wie für den restlichen organischen Müll voranzutreiben, bedürfte es einer gleichmäßigeren und höheren Wärmeentwicklung. Das aber ist aufwändig und so eben auch nicht von der AWH mit den Weiterverwertern vereinbart. Kein Wunder also, dass die sich gegen den aus dem Kreis Holzminden gelieferten Biomüll auch dann wehren, wenn nur die Biomülltüten darin zu finden sind. Die AWH appelliert deshalb noch einmal an alle seine Kunden, auf solche Tüten zu verzichten und nur Papiertüten oder Zeitungspapier zu verwenden.

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