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Mittwoch, 25.12.2024
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Freitag, 28. September 2018 11:12 Uhr

Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2017 in Niedersachsen gestiegen Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2017 in Niedersachsen gestiegen

Niedersachsen (red). Mit rund 7.300 Schwangerschaftsabbrüchen in Niedersachsen ist deren Anzahl im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 7,6 Prozent gestiegen. Das teilt die IKK classic mit. Die Krankenkasse bezieht sich auf offizielle Zahlen vom Statistischen Bundesamt.

Nachdem die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Niedersachsen von 2010 (= 8.083 Schwangerschaftsabbrüche) bis 2015 (= 6.703 Schwangerschaftsabbrüche) kontinuierlich abgenommen hat, ist sie 2016 erstmals wieder angestiegen (= 6.776 Schwangerschafts­abbrüche). Dieser Trend setzte sich im vergangenen Jahr fort: Von Januar bis Dezember 2017 haben 7.294 Frauen mit Wohnsitz in Niedersachsen eine Schwangerschaft abbrechen lassen. Das sind über 500 Eingriffe mehr als im Jahr zuvor, eine Steigerung von 7,6 Prozent. 

Zum Vergleich: Auf Bundesebene gab es im Jahr 2017 101.209 Schwangerschaftsabbrüche, fast 2.500 Abtreibungen mehr als im Jahr zuvor (2016 = 98.721 Schwangerschaftsabbrüche). Eine Steigerung von 2,5 Prozent. Außer in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind in allen Bundesländern die Abtreibungszahlen gestiegen. Eine stärkere Zunahme als in Niedersachsen, gab es aber nur mit 8,4 Prozent in Brandenburg. Dort wurden 2017 fast 300 Schwangerschaften mehr als im Jahr 2016 abgebrochen (2016: 3.476 Schwangerschaftsabbrüche, 2017: 3.769 Schwangerschaftsabbrüche).

Wer trägt die Kosten? 

„Liegt eine medizinische oder kriminologische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch vor, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen“, sagt Peter Rupprecht von der IKK classic. „Wird die Schwangerschaft nach der Beratungsregelung abgebrochen, muss die Frau den Eingriff selbst bezahlen, es sei denn, ihr Einkommen liegt unter einer bestimmten Grenze. Dann werden die Kosten übernommen.“ Kosten für die ärztliche Beratung, für notwendige Vor- und Nachuntersuchungen bei einem Schwangerschaftsabbruch und für mögliche Nachbehandlungen bei Komplikationen bezahlen grundsätzlich die gesetzlichen Krankenkassen.

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