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Montag, 09. Dezember 2019 15:23 Uhr

Stadt Hameln bittet Einwohner auf den Einsatz von Feuerwerk und Pyrotechnik in der Silvesternacht zu verzichten Stadt Hameln bittet Einwohner auf den Einsatz von Feuerwerk und Pyrotechnik in der Silvesternacht zu verzichte

Hameln (red). Der Beginn des neuen Jahres wird – auch in Hameln – traditionell laut, bunt und krachend mit Feuerwerk und Knallerei gefeiert. Wie in den Vorjahren muss allerdings auch in diesem Jahr in der Altstadt wieder auf Böller und Raketen verzichtet werden – das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden (unter anderem von Fachwerkhäusern) ist gesetzlich verboten, in Hameln ist davon die gesamte Altstadt betroffen. Zu groß ist das Risiko für die vielen historischen Gebäude, die direkt aneinandergrenzen. Im Rathaus ist man zuversichtlich, dass sich auch in diesem Jahr wieder alle Feiernden vorbildlich verhalten werden, denn in den letzten Jahren war es in der Altstadt ruhig.

Das Verbot gilt für den gesamten Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und der Weser umschlossen wird. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

In diesem Jahr geht die Stadtverwaltung mit ihrer Bitte um Rücksicht noch einen Schritt weiter: Für Hunde und Katzen, Pferde, Vögel, Nutz- und Wildtiere ist die Silvesternacht mit großem Stress verbunden, die Tiere sind jedes Jahr aufs Neue stark verängstigt. Die Feinstaubbelastung ist enorm, die winzigen Partikel halten sich noch Tage nach dem Feuerwerk in der Luft. Zudem entsteht durch Böller, Raketen und Co. jährlich tonnenweise Müll, dessen Entsorgung und Reinigung die Anwohner und die Straßenreinigung tagelang beschäftigen.

Die Stadt bittet daher alle Einwohner, in der Kernstadt und in den Ortsteilen, den Einsatz von Feuerwerk und Pyrotechnik in der Silvesternacht zu überdenken. Nicht nur, wenn Fachwerkhäuser, Kirchen, Krankenhäuser, Tankstellen, Kinder- oder Altersheime in der Nähe sind, sondern generell – der Um- und Tierwelt zuliebe.

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