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Samstag, 21.09.2024
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Mittwoch, 18. Dezember 2019 14:28 Uhr

Flecken Delligsen informiert: Ab 1. Januar 2020 tritt neue Hundesteuersatzung in Kraft Flecken Delligsen informiert: Ab 1. Januar 2020 tritt neue Hundesteuersatzung in Kraft

Delligsen (red). Ab 1. Januar 2020 tritt eine neue Hundesteuersatzung in Kraft, darüber informiert der Flecken Delligsen. Die neue Steuer beträgt für den ersten Hund: 60 Euro - vorher 60 Euro. Für den zweiten Hund 90 Euro - vorher 90 Euro. Für jeden weiteren Hund 120 Euro - vorher 102 Euro. Für jeden gefährlichen Hund 240 Euro, für jeden weiteren gefährlichen Hund 360 Euro.

Der Hund ist anzumelden, wenn der Hund über drei Monate alt ist. Wer einen Hund anschafft, aufnimmt oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen zwei Wochen beim Flecken Delligsen anzumelden. Der Hund ist abzumelden bei Veräußerung, anderweitiger Abschaffung, Abhandenkommen oder Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung des Flecken Delligsen in der ab 01.01.2020 geltenden Fassung - einsehbar im Amtsblatt Nr. 5/2019.

Forderungen an Hundehalter/innen

  • Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden müssen Hundehalter/-innen sachkundig sein
  • Die Hunde sind elektronisch zu kennzeichnen
  • Für die Hunde ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen
  • Die Hunde sind beim Niedersächsischen Hunderegister anzumelden
  • Der/die Hundebesitzer/in verhindert, dass sein/ihr Hund andere Personen belästigt
  • auf Sportstätten, Gehwegen und öffentlichen Plätzen sind Hunde ruhig und an der Leine zu führen
  • in Landschaftsschutz-, Flur - und Waldgebieten hat sich der Hund auf den Wegen aufzuhalten
  • jeder Hund sollte sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich seines Besitzers aufhalten
  • Hunde sollten nur von Personen ausgeführt werden, die jederzeit in der Lage sind, das Tier zu beherrschen
  • Die Hundehalterin/der Hundehalter darf die Hunde außerhalb ihrer/seiner Wohnung oder ihres/seines umfriedeten Grundbesitzes nicht ohne die sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lassen
  • Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird der Hundehalterin/der Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen Ersatz der Kosten ausgehändigt. 

Was muss ich bei Verunreinigungen durch meinen Hund tun? 

  • Es wird zum Ärgernis, wenn Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners öffentliche Flächen verschmutzen. Hundekot ist deshalb vom/von der Halter/in unverzüglich zu beseitigen. Hundekotbeutel sind im Rathaus, Schulstr. 2, Delligsen, sowie in der Verwaltungsstelle Grünenplan, Am Park 2, 31073 Grünenplan kostenlos erhältlich.
  • Das Nichtbeseitigen des Hundekotes auf Spazierwegen, Spielplätzen, Liegewiesen, Gehwegen usw. gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Sabine Hage (Fachbereich 2, Finanzen), Telefon 05187/94 15-23, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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