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Sonntag, 29. Dezember 2019 08:26 Uhr

TÜV NORD Winter-Tipps: Schnee und Kälte auf Deutschlands Straßen TÜV NORD Winter-Tipps: Schnee und Kälte auf Deutschlands Straßen

Holzminden (red). Wenn es eisig auf den Straßen wird, kommen besondere Herausforderungen auf Fahrzeughalter zu. Wie man trotzdem sicher durch den winterlichen Verkehr kommt, erklärt Andreas Röll, Leiter der TÜV-STATION Holzminden.

Tempolimit bei Zusatzschild Schneeflocke: In der kalten Jahreszeit muss man stets damit rechnen, dass sich unerwartet Glatteis bildet. Hierfür gibt es ein Zusatzschild, das auf diese Gefahr hinweist: eine schwarze Schneeflocke auf weißem Grund. Was oft nicht bekannt ist: Die angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit in Kombination mit diesem Schild gilt nicht nur, wenn Schnee liegt, sondern auch bei trockener Straße. „Das Verkehrszeichen für Gefahr unerwarteter Glatteisbildung, wie es offiziell lautet, warnt lediglich vor winterlichen Straßenverhältnissen“, erklärt Röll. „Das Tempolimit gilt jedoch immer, also auch im Sommer, da keine zeitliche oder witterungsbedingte Einschränkung vorliegt.“ Hier gibt es einen klaren Unterschied zum Zusatzschild „bei Nässe“, welches die angeordnete Höchstgeschwindigkeit auf eine nasse Fahrbahn beschränkt. „Das Schneeflocken-Verkehrszeichen soll mit seinem informativen Charakter die allgemeine Akzeptanz für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen“, so der Stationsleiter

Auto freikratzen und von Schnee befreien: Zur Basisausstattung gehören jetzt Handbesen und Eiskratzer, denn: „Grundsätzlich muss das Auto vor der Fahrt komplett von Schnee und Eis befreit werden“, weiß Röll. Dazu gehört, dass sämtliche Scheiben vollständig durchsichtig sind. Wer hingegen nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe freikratzt, riskiert zehn Euro Bußgeld. Auch das Autodach muss von Schnee befreit werden, denn dieser kann während der Fahrt herunterfallen und den nachfolgenden Verkehr gefährden. Wer trotzdem mit Schneehaube losfährt, auf den kommen 25 Euro Strafe zu. Ein zugeschneites Kennzeichen ist da mit fünf Euro Bußgeld hingegen noch vergleichsweise günstig.

Festgefahren im Schnee: Was nun?: Ist das Auto eingeschneit oder im Schnee festgefahren, wird das Anfahren oft zum Problem. „Um trotzdem vom Fleck zu kommen, sollte man zunächst den Schnee vor den Rädern beseitigen“, rät der TÜV-Experte. Wenn man die Möglichkeit hat, hilft es, Sand vor die Räder zu streuen. Alternativ kann man auch Teppichstücke, Pappkartons oder die Fußmatten aus dem Auto vor die Räder legen.

Vor dem Anfahrversuch sollte man das ESP und ASR ausschalten, um dann mit viel Gefühl die Kupplung kommen zu lassen und das Gaspedal zu betätigen. „Um die Drehzahl niedrig zu halten und ein Durchdrehen der Räder zu verhindern, kann man auch versuchen, im zweiten Gang anzufahren. Um den Wagen zu befreien, sollte man sanft vor und zurück fahren. Dann empfiehlt es sich, eher untertourig weiterzufahren“, sagt der Stationsleiter. Dadurch wird mehr Zugkraft auf den glatten Untergrund übertragen. Gelingt das Anfahren so nicht, kann man nur auf Unterstützung hoffen, die das Fahrzeug rausschiebt oder –zieht. Ist keine Hilfe in Sicht, sollte ein Pannendienst oder Automobilclub informiert werden.

Foto: Merpics_iStock-1091853970

 

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