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Mittwoch, 25.12.2024
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Dienstag, 31. März 2020 09:56 Uhr

Abgesagte Reisen und Veranstaltungen: Wenn Anbieter die Rückzahlung verweigern Abgesagte Reisen und Veranstaltungen: Wenn Anbieter die Rückzahlung verweigern

Hannover (red). Bis Ende April wurden alle Reisen und Veranstaltungen abgesagt, Hotels und Ferienwohnungen dürfen keine Gäste aufnehmen. Die Rechtslage ist klar: Kunden haben Anspruch auf Kostenerstattung. Da die Situation jedoch für beide Seiten schwierig ist, sollten Kunden Ersatzangebote wohlwollend prüfen. Alles hinnehmen müssen sie aber nicht. Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen gehen zurzeit immer wieder Beschwerden ein, da Anbieter die Rückzahlung verweigern – teils mit absurden Begründungen. Sagt ein Veranstalter eine Reise ab, muss er Kunden den Reisepreis erstatten. „Für Pauschalreisen gilt hierfür eine Frist von 14 Tagen“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

In der aktuellen Situation sei es jedoch verständlich, wenn Anbieter aufgrund der massenhaften Absagen, diese Frist nicht einhalten können. Auch sollten Kunden wohlwollend prüfen, ob ein Gutschein oder Ersatztermin für sie infrage kommt. „Nicht akzeptabel ist hingegen, wenn ihnen die Zahlung verweigert wird“, so Preuschoff. In einem Fall hatte ein Kreuzfahrtanbieter erklärt, die Bundesregierung prüfe zurzeit eine Gutscheinlösung. Bis zu einer Entscheidung würden keine Kosten erstattet. „Das ist so natürlich nicht korrekt. Hier wird bewusst gegen geltendes Recht verstoßen.“ 

Umgang mit abgesagten Veranstaltungen

Ähnliche Probleme haben auch Kunden, die Tickets für inzwischen abgesagte Veranstaltungen gekauft haben. Hier werden oft Ausweichtermine oder Gutscheine angeboten. „Das kann eine gute Lösung für beide Seiten sein“, erklärt Preuschoff. „Allerdings handelt es sich hierbei um ein Angebot, das Kunden nicht annehmen müssen.“

Mehrere Verbraucher haben berichtet, dass Anbieter die Kostenerstattung an eine Bedingung knüpfen: Kunden müssen nachweisen, dass der Ausweichtermin für sie nicht machbar ist. „Bei allem Verständnis – eine solche Handhabe ist nicht hinnehmbar und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.“ Ebenfalls verstörend: Die Vermittlungsplattform Viagogo verkauft weiterhin Tickets für bereits abgesagte Veranstaltungen. Informationen zur aktuellen Situation finden Verbraucher erst im Hilfebereich.„Das ist irreführend und kann Kunden unnötig finanziell belasten“, so die Rechtsexpertin.

Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen – auch per Videoberatung. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de

 

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