Wiederaufnahme der Schülerbeförderung in VSN-Gebiet geht gut voran - Mund-Nasen-Schutz Pflicht und Abstand beachten!
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Donnerstag, 14. Mai 2020 11:01
Landkreis Holzminden/Göttingen (red). Der Bus- und Bahnverkehr wurde im Gebiet des Verkehrsverbundes Süd-Niedersachsen (VSN) nach der schrittweisen Erleichterung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bzw. dem stufenweisen Start des Schulbetriebes wieder dem regulären Betrieb nach dem Fahrplan „an Schultagen“ angepasst.
Alle aktuellen Informationen werden auf der Internetseite www.vsninfo.de veröffentlicht.
Mit der schrittweisen Rückkehr zum gewohnten täglichen Leben werden wieder mehr Fahrgäste und vor allem Schülerinnen und Schüler in den Bussen und Bahnen im VSN erwartet. Es wird darauf geachtet, dass in den Bussen nur 50 Prozent der Sitzplätze ausgelastet sind, um die Abstandsregeln von 1,50 Metern einhalten zu können. Die Kunden im sogenannten Erledigungs- und Freizeitverkehr (d.h. Besorgungen, Einkaufen usw.) werden gebeten, die Busse außerhalb der Zeiten des Schüler- und Berufsverkehrs (nicht vor 8 Uhr, 12 - 14 sowie 16 - 18 Uhr) zu nutzen, damit die beschränkten Fahrzeugkapazitäten für die notwendigen Beförderungen zur Verfügung stehen.
Aufgrund der Platzverhältnisse in den Fahrzeugen sei absehbar, dass in der Praxis ein 1,5-Meter-Mindestabstand künftig nicht immer eingehalten werden könne. Die Corona-Verordnung des Landes schreibt diesen in Zügen, Bussen, Taxis und Mietwagen nur soweit möglich vor. Wichtig sei, sich bei der Platzwahl gut zu verteilen, die notwendigen Hygieneregeln zu beachten und einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Die Busse im Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN) werden sukzessive mit Fahrerschutzscheiben ausgestattet. Das Thema Infektionsschutz wurde mit Beginn der Corona-Pandemie sehr ernst genommen. Die Verkehrsunternehmen im VSN-Gebiet hatten bei allen Bussen den Vordereinstieg gesperrt und den Fahrkartenverkauf in den Bussen eingestellt. Bei Fahrzeugen, die bereits mit der Schutzvorrichtung ausgestattet sind, wurde bzw. wird der Vordereinstieg nach Anbringung unverzüglich geöffnet - mit Ausnahme der GöVB, hier wird zuerst ein Teil der Busse umgerüstet, bevor der Einstieg geöffnet wird. Fahrkarten können ab diesem Zeitpunkt wieder in den Bussen gekauft werden. Sollte ein Kauf oder eine Entwertung im Fahrzeug noch nicht möglich sein, bittet der VSN seine Fahrgäste, den Fahrschein schnellstmöglich aufgrund der bestehenden Fahrscheinpflicht nachzulösen bzw. Mehrfahrtenkarten selbst zu entwerten. Eine Entwertung erfolgt, indem diese eingerissen werden. Des Weiteren bietet der VSN bis zur Öffnung aller Vordereinstiege Fahrgästen an, Ihre Fahrkarten per E-Mail zu bestellen. Der genaue Ablauf kann unter www.vsninfo.de nachgelesen werden. Bei der GöVB gilt die Fahrscheinpflicht bereits bei Betreten der Busse. Eine Entwertung ist im Bus möglich.
Im VSN-Servicecenter können die Fahrscheine ab Montag, den 18.05.2020 wieder zu den regulären Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 7-17 Uhr) erworben werden.
Für die Fahrgäste ist das Tragen einer sogenannten Alltagsmaske bei der Nutzung von Busse und Bahnen verpflichtend. Fahrer und Fahrerinnen sind nicht dazu verpflichtet einen Mund- Nasen-Schutz während der Fahrt zu tragen, da einerseits beim Führen von Fahrzeugen grundsätzlich ein Vermummungsverbot besteht, andererseits die Konzentrationsfähigkeit abnimmt, was eine weitere Gefährdung darstellen würde.
Weitere Informationen: www.vsninfo.de.