Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 21.09.2024
Werbung
Mittwoch, 27. Mai 2020 11:05 Uhr

Bewertung der Badewasserqualität in NRW: Note "ausgezeichnete Badequalität" für Godelheimer See Bewertung der Badewasserqualität in NRW: Note "ausgezeichnete Badequalität" für Godelheimer See

NRW (red). Die Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weisen eine hohe Wasserqualität auf. Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hin. In Nordrhein-Westfalen gibt es 83 ausgewiesene EU-Badegewässer mit insgesamt 108 Badestellen, an denen während der Badesaison regelmäßig Untersuchungen der Wasserqualität stattfinden. Nach aktuellen Daten weisen 104 Badestellen eine "ausgezeichnete" und drei Badestellen eine "gute" Wasserqualität auf. Unter anderem wird der Godelheimer See mit "ausgezeichneter Badequalität" bewertet.

Die routinemäßige Überwachung der Badestellen stellt sicher, dass das Baden in den ausgewiesenen EU-Badegewässern nur bei hygienisch einwandfreien Bedingungen erlaubt ist. In diesem Zusammenhang besteht nach derzeitigem Kenntnisstand und nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zudem kein Anlass zur Sorge, dass Covid-19 (SARS CoV-2) über den Wasserweg übertragen wird. Auch nach Auskunft des Umweltbundesamtes sind nach aktuellem Kenntnisstand in Badegewässern keine relevanten Konzentrationen an SARS-CoV-2 zu erwarten, die zu einer Infektion führen können. 

"Wenn es um die Wasserqualität geht, steht dem Badevergnügen in allen 83 Badegewässern Nordrhein-Westfalens nichts entgegen, vom Aasee bis zum Zieselsmaar. Aber die Freude währt nur dann, wenn alle umsichtig sind und die Hygiene- und Abstandsregeln konsequent einhalten", mahnt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zur Vorsorge. Wer einen Badeausflug plant, sollte sich vorab über die Bewertungen und Öffnungen des Badegewässers informieren. Hier treffen die Kommunen individuelle Regelungen. Aktuelle Bewertungen und Informationen können unter www.badegewaesser.nrw.de eingesehen werden.

Europaweit einheitliche Kriterien zur Überprüfung

Seit mehr als 30 Jahren wird die Qualität der Badegewässer in ganz Europa nach einer einheitlichen Richtlinie geprüft. 2006 wurde die Richtlinie komplett überarbeitet und an den Stand der Wissenschaft und der praktischen Erfahrungen angepasst. Mit der EU-Badegewässer-Richtlinie (2006/7/EG) hat die Europäische Union einen flächendeckenden Schutz für das Baden in den Binnen- und Küstengewässern eingeführt.

Die Qualität eines Badegewässers wird anhand von Messwerten aus den zurückliegenden vier Jahren beurteilt. Zusätzlich nehmen die Gesundheitsämter während der Badesaison mindestens alle vier Wochen Wasserproben zur Analyse. Geprüft wird das Auftreten der Darmbakterien "Intestinale Enterokokken" und "Escherichia coli", die - als natürliche Darmbewohner von Mensch und Tier - durch Ausscheidungen in das Badegewässer gelangen und bei erhöhten Konzentrationen zu Krankheiten wie Übelkeit oder Durchfall führen können. Wenn eine erhöhte Konzentration dieser Keime vorliegt, wird zum Schutz der Badegäste ein zeitweiliges Badeverbot erlassen.

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang