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Freitag, 20.09.2024
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Donnerstag, 25. Juni 2020 10:44 Uhr

Coronaschutz in der Freizeitanlage Höxter-Godelheim Coronaschutz in der Freizeitanlage Höxter-Godelheim

Höxter (red). Bei sommerlichen Temperaturen und Sonnenschein zieht die Freizeitanlage Höxter-Godelheim auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Besucherinnen und Besucher an. Daher weist die Stadt Höxter gemeinsam mit der Polizei auf die Einhaltung der notwendigen Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus während eines Besuchs in der Anlage hin.

Gruppen von höchstens 10 Personen dürfen sich nach der aktuellen Coronaschutzverordnung im öffentlichen Raum treffen, wenn sie mehr als 2 unterschiedlichen Haushalten angehören. Zu allen anderen Personen und Personengruppen muss weiterhin ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Darauf, dass die Regelungen der Verordnung befolgt werden, achtet das Ordnungsamt der Stadt Höxter in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde Höxter.

Verstöße gegen das Versammlungsverbot können mit einem Bußgeld von € 200 geahndet werden. Davon mussten in Höxter aber noch relativ wenige erlassen werden. „Im Großen und Ganzen haben sich die Höxteranerinnen und Höxteraner sehr gut an die notwendigen Beschränkungen gehalten“, stellt Hubertus Albers, Leiter der Polizeiwache Höxter fest.

Die Freizeitanlage ist einer der Schwerpunkte, die Polizei und Ordnungsamt kontrollieren.

„Hier sind wir regelmäßig am Wochenende und an Tagen, an denen größere Menschenmengen erwartet werden, vor Ort“, erklärt Abteilungsleiterin für Ordnung, Straßenverkehr, Brandschutz und Rettungsdienst, Inge Ortjohann: „Die meisten Besucherinnen und Besucher halten sich an die notwendigen Abstände zu den anderen Besucherinnen und Besuchern, nur manchmal ist eine Erinnerung notwendig.“ Auf das Einhalten der Mindestabstände werden die Gäste in den Schaukästen an den Eingängen hingewiesen.

Picknicken darf man inzwischen auf allen öffentlichen Plätzen wieder. Das Grillen in der Freizeitanlage dagegen ist auch außerhalb der Corona-Bestimmungen laut der Nutzungsordnung generell verboten.

Auch das Schwimmen im See ist problemlos möglich. Zur Sicherheit der Badegäste während des Schwimmens ist die Schwimmplatzform im See weiterhin erreichbar. „Wir bitten allerdings, die Platzform nicht unnötig zu belegen, damit die Mindestabstände eingehalten werden können“, weist Volker Rodermund, der als Abteilungsleiter für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur auch für die Freizeitanlage zuständig ist, hin: „Auch während des Schwimmens und am Strand müssen die Abstände eingehalten werden.“

Die Duschen und Umkleiden bleiben weiterhin geschlossen, da hier das Einhalten der Abstände nicht möglich wäre. Allerdings sind die Toiletten am Hauptgebäude, am Radweg (mit Ausnahme der Urinale) und am Parkplatz geöffnet. Beim Betreten der Toiletten am Hauptgebäude ist ein Mundschutz zu tragen. Auch das Behinderten-WC steht zur Verfügung.

Die Sanitäranlagen werden täglich durch ein Reinigungsunternehmen gesäubert - am Wochenende und während der Sommerferien in NRW und Niedersachsen sogar zweimal täglich. Häufig benutzte Flächen wie Türgriffe, Armaturen oder Handwaschbecken werden zusätzlich durch städtische Mitarbeiter zweimal täglich desinfiziert.

„Als Stadt ergreifen wir die notwendigen Maßnahmen, um die  Bürgerinnen und Bürger beim Besuch der Freizeitanlage zu schützen, aber auch angenehme Freizeitgestaltung und Naherholung im Freien zu gewährleisten“, sagt Stefan Fellmann, Dezernent der Stadt Höxter für Schulen, Ordnung, Soziales und Recht: „Die Entwicklungen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf zeigen aber auch, dass weiterhin Vorsicht geboten ist. Wir appellieren daher an alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin verantwortungsbewusst zu verhalten und vor allem konsequent auf die notwendigen Abstands- und Hygieneregeln zu achten – auch in der Freizeitanlage.“

Foto: Stadt Höxter

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