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Dienstag, 24.12.2024
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Dienstag, 30. Juni 2020 10:04 Uhr

TÜV-Tipps: Musikhören beim Radfahren erlaubt? TÜV-Tipps: Musikhören beim Radfahren erlaubt?

Holzminden (red). Um die Fahrt auf dem Fahrrad noch angenehmer zu gestalten, hören viele über ihr Handy Musik und tippen nebenbei noch Nachrichten. Allerdings herrscht oft Unklarheit, ob dies gesetzlich überhaupt erlaubt ist. „Grundsätzlich ist es nicht verboten, Musik zu hören. Entscheidend ist hierbei nur die Lautstärke“, so Röll.

Laut Straßenverkehrsordnung sind Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Solange Radfahrer ihre Umwelt noch ohne Einschränkungen wahrnehmen und beispielsweise auf Zurufe reagieren können, spricht nichts gegen die musikalische Untermalung. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, droht ein Bußgeld von bis zu 15 Euro. Strenger sieht die Regelung bezüglich der Handynutzung am Lenker aus: Es ist weder gestattet zu telefonieren, noch Nachrichten zu tippen oder nach Musik zu suchen.

Da grundsätzlich beide Hände für den Lenker frei sein müssen, ist das Bedienen des Handys lediglich mithilfe einer Halterung an der Lenkstange erlaubt. Verstöße können mit bis zu 55 Euro geahndet werden. „Insgesamt würde ich dazu raten, das Handy sowie jegliche Kopfhörer in der Tasche zu lassen. Es ist deutlich sicherer, alle Sinne zu nutzen – sowohl für sich selbst als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer“, empfiehlt der Stationsleiter.

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