Delligsen/Grünenplan: Brüder (19 und 26) müssen sich vor dem Landgericht verantworten
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Dienstag, 27. Oktober 2020 14:02
Grünenplan (red). Vor dem Landgericht ebenfalls angeklagt sind zwei Brüder im Alter von heute 19 und 26 Jahren. Zur Last gelegte Tat sind Gefährliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung.
Der 19-Jährige soll zunächst am 18.05.2019 in Delligsen ohne Vorwarnung eine Nachbarin, von der er sich einen Ersatzschlüssel für seine Wohnung holen wollte, am Arm gepackt und ihr mit der Faust mehrmals in das Gesicht geschlagen haben. Die Frau soll dabei Platzwunden und Prellungen im Gesicht erlitten haben. Der Angeklagte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben. Gegenüber der herbeigerufenen Polizei soll der Angeklagte entsprechend verwirrt aufgetreten sein. Während des Transportes nach Hildesheim, wo er in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht werden sollte, soll der Angeklagte einer Mitarbeiterin des Rettungsdienstes gegen den Kopf getreten haben.
Am 15.04.2020 soll der 19-Jährige dann mit seinem 26-jährigen Bruder eine Wohnung in Grünenplan aufgesucht haben, wo sich ein Mann zu Besuch befand, der dem Cousin der Brüder noch Geld schuldete. Der 26-Jährige soll zunächst die auf das Klingeln durch den Wohnungsinhaber leicht geöffnete Tür aufgetreten haben, wobei er diesen mit der Tür am Knie traf. Anschließend soll der 26-Jährige in das Wohnzimmer gegangen sein, wo er dem gesuchten vermeintlichen Schuldner mit einem Schlüssel in der Hand zwei Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben, wodurch der Angegriffene Platzwunden erlitten haben soll. Sodann soll der Angeklagte ihn auf dem Boden fixiert haben. Der 19-jährige Bruder soll hierbei den Wohnungsinhaber gehindert haben, helfend einzuschreiten.
Zudem soll er einen erneuten Angriff für den Fall angekündigt haben, dass die Schulden nicht bezahlt werden. Zu einer Zahlung soll es nicht gekommen sein. Beim Verlassen der Wohnung soll der 26-Jährige aus Unachtsamkeit die den Wohnungsinhaber beim Zuziehen der Tür erneut mit dieser getroffen haben