„Standortauswahl willkürlich und rechtswidrig“: Gutachten beweist fundamentale Planungsmängel
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Donnerstag, 17. Dezember 2020 17:54
Würgassen (TKu). Ein am Donnerstag veröffentlichtes Gutachten der Bürgerinitiative „Atomfreies 3-Ländereck e.V.“ hat es in sich: Das Gutachten, welches durch zwei unabhängige Gutachter erstellt worden ist, fördert „schwerwiegende“ Planungsmängel und sogar „rechtswidrige“ Fehler der BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Essen) zu Tage. Die Bürgerinitiative „Atomfreies 3-Ländereck e.V.“ hatte zwei unabhängige Gutachter beauftragt, die Standortwahl des zentralen Bereitstellungslagers in Beverungen-Würgassen für das Endlager am Schacht Konrad nach objektiven wissenschaftlichen Kriterien zu überprüfen. Das Ergebnis trugen die Gutachter nun bei einer öffentlichen digitalen Pressekonferenz im Livestream bei Facebook vor, an der auch Landrat Michael Stickeln, Beverungens Bürgermeister Hubertus Grimm, der Vorstand der Bürgerinitiative sowie weitere Bürgermeister der Region und Pressevertreter teilgenommen haben. Bei den beiden Gutachtern handelt es sich um Rechtsanwalt Siegfried de Witt aus Potsdam, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, (www.dewitt-potsdam.de) und Professor Dr. Karsten Runge aus Hamburg (OECOS GmbH Hamburg, www.oecos.com). Laut den Gutachtern entsprächen die Grundlagen für die von der BGZ getroffene Standortwahl nicht den fachlichen Standarts zur Standortermittlung. Den Standort für das zentrale Bereitstellungslager in Würgassen nannten die Gutachter sogar als willkürlich ausgewählt, weshalb dieser „nicht tragbar“ sei.
Die Gutachter Siegfried de Witt und Prof. Dr. Karsten Runge stellten klar, dass die Errichtung eines Bereitstellungslagers für das Endlager Konrad eine Möglichkeit, jedoch keine gesetzliche Verpflichtung darstelle. DeWitt und Runge haben sich mit den Kriterien für die Standortfindung in den vergangenen Monaten einmal näher auseinander gesetzt. Bei der Standortfindung müsse man die Anforderungen des Planungsrechtes berücksichtigen, woran sich die Gutachter orientiert hätten, so Siegfried de Witt. Beide Gutachter sind der Meinung, dass am Standort des Endlagers mit der Suche für ein Bereitstellungslager hätte begonnen werden müssen, denn da sollen die Abfälle ja schließlich hin. Der „Schacht Konrad“ sei gut erschlossen und habe zudem noch ausreichend Ausdehnungsfläche für ein Bereitstellungslager zur Verfügung, so de Witt. Wenn es dort jedoch planerische und fachliche Gründe gegen eine Unterbringung des Lagers gäbe, dann wäre der nächste Schritt für die BGZ gewesen, einen nächstgelegenen Platz für das Bereitstellungslager nach fachlichen Gesichtspunkten zu finden. De Witt bemängelte, dass der Standort am Schacht Konrad erst gar nicht untersucht worden sei. Dieses Vorgehen nannte der Gutachter ein „ganz fundamentales Defizit für die Standortsuche“, die damit fehlerhaft und rechtswidrig werde.
Die angegebenen Gründe, „benachbartes Gelände am Schacht Konrad sei nicht verfügbar“, sei nicht haltbar: „Diese Flächen gehören der Stadt Salzgitter oder Bürgerinitiativen, die den Schacht Konrad als Endlager ablehnen. Wenn die Ablehnung einer Bürgerinitiative für die Standortwahl maßgeblich ist, müsste auch Würgassen gestrichen werden“, so der Fachmann. Das Atomgesetz sehe bislang für dieses Bereitstellungslager als separate Einrichtung kein Enteignungsrecht vor. Nur als Bestandteil der Tagesanlagen von Schacht Konrad könnten Flächen enteignet per Gesetz werden. Mit einer Enteignung am Schacht Konrad ginge auch keine Zeit verloren, denn es sei eine vorzeitige Besitzeinweisung möglich. Die fehlerhafte Auswahl der untersuchten Standorte sei ein weiterer schwerwiegender Abwägungsmangel, weshalb die Standortauswahl rechtswidrig ist, so der Gutachter weiter. Vorgaben für Bereitstellungslager gäbe es laut Prof. Dr. Karsten Runge fast überhaupt nicht im Gegensatz zu den Vorgaben für Zwischen- und Endlager. Die Anforderungen für ein Bereitstellungslager regele nur ein 10-Seiten-Papier, das die Entsorgungskommission 2018 erstellt habe und wo die sicherheitsrelevanten und logistischen Ziele definiert seien. Vermieden werden sollten laut dem Papier jegliche Engstellen und Staubildungen bei der Anlieferung. Zwingend erforderlich sei insbesondere eine schwerlasttaugliche Straßenanbindung sowie eine schwerlastgeeignete und zweigleisige Bahnstrecke.
Prof. Dr. Karsten Runge war verwundert, dass er bei einem derartigen Großprojekt anstatt mit Tausenden Seiten und dutzenden Ordnern lediglich mit einem „Fünf-Seiten-Papier“ der BGZ abgespeist worden war, das im Kern nur mit zwei Kriterien bespickt gewesen ist, die wiederum nicht mal den Vorgaben der ESK (Entsorgungskommission des Bundes) entsprochen hätte. Nur die Entfernung zum Schacht Konrad sei beispielsweise berücksichtigt worden, die von ESK (2013) vorgegebenen Sicherheitsabstände von 350 Meter zur nächsten Wohnbebauung dagegen nicht. Sicherheits- und Umweltgesichtspunkte des Transportweges, insbesondere die strahlenschutztechnischen, globalklimatischen und Luftreinhalteaspekte, seien laut Runge ebenfalls nicht erwogen worden. Die Kriterien zur Standortsuche bezeichnete Prof. Runge als willkürlich und nicht nachvollziehbar. Die im sogenannten Scoringverfahren eingestellten Belange seien in der Anzahl der „Vorhabendimension“ in keiner Weise angemessen, so der Fachmann. Abstände zur Bahnanbindung und Straßenkilometer seien zu dem noch falsch berechnet worden. „Es geht hier um Strahlensicherheit. Je mehr Transportkilometer anfallen, desto mehr Strahlensicherheitsrisiken bestehen. Es gilt daher den sichersten und am besten geeignetsten Standort zu wählen. Da sollte man sich bei der Planung mehr Mühe geben. Das was an Planung vorgelegt wurde entspricht nicht den Planungsanforderungen“, so Prof. Dr. Runge in seinen Ausführungen. Der Widerstand der Bürgerinitiative sei daher völlig zurecht, bekräftigt Runge.
Bürgermeister Hubertus Grimm dankte den beiden Gutachtern, dessen Ausführungen sich mit den Sicherheitsbedenken der Verwaltung und des Rates der Stadt Beverungen deckten. Grimm betonte, das es bei der Standortfindung doch letztendlich um den sichersten Standort gehe. Die Mängel, auf die die Bürgerinitiative „Atomfreies 3-Ländereck e.V.“ schon vorab oftmals hingewiesen hat, sei nun von fachlicher Seite auch so bestätigt worden. Das Gutachten sei ein deutlicher Beweis dafür, das die BGZ ihre Aufgaben fehlerhaft und rechtswidrig gemacht hat, so Bürgermeister Grimm. Diesen Worten schlossen sich auch Hubertus Hartmann und Ed Götz vom Vorstand der Bürgerinitiative an, die sich schon seit Monaten mit diesen Themen akribisch auseinander setzen.
Link zum Live-Stream: https://fb.watch/2ra1GzYcKq/
Foto/Screenshots: Thomas Kube
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