Verwunderung und Unverständnis: Tierschutzverein antwortet auf Stellungnahme der Feldwegeinteressentschaft
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Montag, 18. Januar 2021 16:47
Holzminden (red/lbr). Am vergangenen Freitag bezogen die Feldwegeinteressentschaft und die Jagdgenossenschaft Holzminden gemeinsam Stellung und erklärten ihre Sicht im Streit um das geplante Tierheim am Allernbusch in Holzminden (wir berichteten). Seit rund zwei Jahren besteht die Diskussion um das Wegerecht. Nun antwortet der Vorstand des Tierschutzvereins Holzminden-Höxter zur Stellungnahme der Interessentschaft: „Mit großer Verwunderung haben wir die Pressemitteilung der Feldwegeinteressentschaft gelesen. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Herren vom Vorstand der Feldwegeinteressentschaft bei dem Gespräch im September 2020 beim Landrat, zu dem sie selbst eingeladen hatten, gar nicht anwesend waren“, heißt es zu Beginn der Pressemitteilung.
Der Tierschutzverein stellte in Absprache mit dem Landkreis Holzminden das Protokoll des Gespräches unserer Redaktion zur Verfügung. Das Protokoll sei am 7. Oktober versendet und von keinem der Teilnehmenden sei ein Widerspruch gekommen. Neben den Vorständen des Tierschutzvereins und der Feldwegeinteressentschaft waren als Moderator Landrat Michael Schünemann, Tierärztin Stefanie Lösch und Christian Kauffmann, ehemaliger Anwalt und Mitglied der Feldwegeinteressentschaft vor Ort.
Ein großer im Punkt des Gespräches sowie der letzten Stellungnahme der Interessenschaft sei der Publikumsverkehr und parkende Auto gewesen. Daher unterbreitete der Tierschutzverein das Angebot, eine Schranke zu installieren. Im Protokoll heißt es: „Der Vorstand des Vereins konnte einige Bedenken aus dem Weg räumen, u.a. dass keine Tierarztpraxis mit Privatpatienten und zusätzlichem Publikumsverkehr eingerichtet wird. Eine Schranke zur Verhinderung des illegalen Verkehrs kommt für die Feldwegeinteressentschaft nicht infrage, weil die Bedienung durch die Landwirte als nicht praktikabel und zu umständlich betrachtet wird. Um die parkenden Autos von den Seitenstreifen fernzuhalten, legt Jens Müller die alternative Planung zur Erschließung über die K57 und durch die Maschinenscheune vor.“
Auch die Befürchtung der Interessenschaft, dass frei laufende Tiere die Natur schädigen könnten, sei bereits im September besprochen wurden: „Außerdem stellt der Vorstand des Vereins klar, dass es keine frei laufenden Tiere am Allernbusch geben wird und dort lediglich Katzen, Hunde, Kleintiere und Vögel untergebracht werden. Im Tierheim Holzminden sind zurzeit vier Hunde, rund 40 Katzen und zwei Kaninchen untergebracht. Die Gassigänger sind angehalten, die Hinterlassenschaften zu beseitigen und die Hunde an der Leine zu führen, schon aus versicherungstechnischen Gründen.“
Friedrich Schütte habe außerdem eingeräumt, dass bei einem Mitglied der Feldwegeinteressentschaft ebenfalls Interesse bestanden habe die Immobilie zu erwerben, aber diese Tatsache spiele keine Rolle für die Verweigerung des Wegerechts. Vielmehr hätte der Vorstand eine Verantwortung gegenüber den Interessen seiner Mitglieder.
Zurück zur Antwort des Tierschutzvereins: Zunächst weißt der Vorstand des Tierschutzvereins die Aussage der Feldwegeinteressentschaft zurück, dass das bestehende Tierheim am Ziegeleien allen Anforderungen an den Tierschutz gerecht werden würde. Diese Aussage sei falsch. „Ausführlich haben wir dem Vorstand im September erklärt, dass der alte Standort keine Perspektive hat und die Anforderungen an den Tierschutz nicht erfüllen kann. Das Grundstück ist gepachtet und befindet sich im Überschwemmungsgebiet. Es darf nicht erweitert, umgebaut, abgerissen und dort neu gebaut werden“, so der Vorstand. Somit stünde die Zukunft des Tierheims auf dem Spiel.
„Das Anwesen am Allernbusch liegt, wie Herr Schütte immer wieder klarstellt, inmitten der Feldmark. Man darf jedoch nicht unter den Tisch kehren, dass das Anwesen direkt an der Kreisstraße K57 liegt, wie es wunderbar auf dem Foto von Herrn Schütte zu sehen ist.“ heißt es weiter.
Mit dem Bescheid zur Befreiung nach § 67 BNatSchG des Landkreises Holzminden vom 23. November 2018 wurde die Befreiung aus dem Landschaftsschutzgebiet Solling-Vogler erteilt. In diesem Bescheid des Kreises heißt es: „Die beantragte Maßnahme steht in keinem erkennbaren Missverhältnis zu den Belangen des Naturschutzes und kann insofern mit den Belangen des Naturschutzes vereinbart werden.“ Gegen diesen Bescheid habe die Feldwegeinteressentschaft, sowie die Jagdgenossenschaft, mit der gleichlautenden Begründung Einspruch eingelegt, der Anfang 2019 vom Landkreis Holzminden abgelehnt wurde. „Somit ist den Herren des Vorstandes der Feldwegeinteressentschaft die Befreiung seit nunmehr zwei Jahren bekannt. Warum die Feldwegeinteressentschaft aktuell immer noch ein Problem sieht, obwohl die zuständigen Behörden keine Beeinträchtigungen dort durch den Betrieb des Tierheimes sehen, erschließt sich uns nicht“, so der Vorstand.
Zudem habe der Vorstand der Feldwegeinteresseschaft erst mit Stadt und Landkreis gesprochen, bevor sie mit dem Tierschutzverein ein Gespräch gesucht hätten. „Als wir im Dezember 2018 den Notartermin wahrgenommen haben, handelten wir im guten Glauben, da im Realverbandsgesetz geregelt ist, dass ein Eigentümer eines an die Verbandsflächen angrenzendes Grundstück automatisch Mitglied der Feldwegeinteressentschaft wird, somit auch Miteigentümer der Verbandsflächen (Feldweg) ist und nach §7 ein Nutzungsrecht hat. Auch das Bauamt bestätigt, dass in der gesamten Geschichte der Feldwegeinteressentschaft noch nie eine Baulast zum Wegerecht abgelehnt wurde - weder für Landwirtschaft, für Gewerbe oder gar für private Bauvorhaben“, erklärt der Tierschutzverein. Erst im Mai 2019 habe die Feldwegeinteresseschaft über einen Anwalt schriftlich Kontakt zum Verein aufgenommen und sowohl die Nutzung als auch das Wegerecht verweigert. „Auch an dieser Stelle fragen wir uns, warum der Vorstand nicht das Gespräch mit uns gesucht hat?“, so der Vorstand und ergänzt: "Nach diesem Schreiben hat unser Vorsitzender Herr Müller sofort Kontakt zu Herrn Schütte aufgenommen. Er teilte Herrn Müller mit, dass sein Vorstand sauer sei, dass wir ihn vorher nicht über unser Vorhaben informiert haben. Herr Müller hat sich dann in aller Form und Höflichkeit entschuldigt und um weitere gemeinsame Gespräche gebeten, um die Bedenken zu nehmen. Leider wurden sämtliche Einladungen zu Gesprächen vom Vorstand der Feldwegeinteressentschaft abgelehnt. Ebenso unsere Angebote und Vorschläge, beispielsweise eine Schranke zu montieren, um illegalen Verkehr auszuschließen oder eine Bürgschaft des Tierschutzvereines evtl. Ausfälle der Jagdpächter zu übernehmen, wurden abgelehnt.“
Der Tierschutzverein sei positiv überrascht gewesen, als Vorsitzender Schütte zu einem gemeinsamen Gespräch mit Landrat Schünemann einlud. „Warum kann sich aber der Vorstand der Feldwegeinteressentschaft scheinbar an den gesamten Inhalt dieses Gespräches, zu dem sie den ehemaligen Rechtsanwalt Christian Kauffmann mitbrachten, nicht erinnern? Auch warum Kauffmann zu diesem Vorstandstreffen mitgebracht wurde, obwohl er kein Vorstandsmitglied ist, haben wir bis heute nicht verstanden“, fragt sich der Vorstand. „Die Behauptung von Herrn Schütte, dass unser Vorsitzender Herr Müller als ehemaliges Mitglied des Stadtrates wohl davon ausging, er würde das Problem schon irgendwie lösen, ist schon eine unverschämte Unterstellung“, heißt es weiter in der Presseerklärung.
Am 5. Februar habe die Feldwegeinteressentschaft Widerspruch gegen den erteilten Bauvorbescheid der Stadt Holzminden erhoben. „Dieser Widerspruch, der uns ebenfalls vorliegt, ist kurz und knapp begründet mit ‚Dagegen…..!‘ Es handelt sich in der Stellungnahme in den lokalen Medien um eine Einschätzung der Feldwegeinteressentschaft. Wie kann die Feldwegeinteressentschaft unterstellen, dass der Bauvorbescheid rechtswidrig ist?! Mit der Erfüllung der gesetzlich geregelten Pflichtaufgabe zur Unterbringung von Fundtieren besteht überwiegend öffentliches Interesse. So steht es in der Befreiung vom Landkreis Holzminden. Somit ist das Vorhaben als privilegiert anzusehen“, so der Vorstand.
„In der Mitgliederversammlung der Feldwegeinteressentschaft, bei der unser Vorsitzender Herr Müller als Mitglied mit Stimmrecht anwesend war, wurde vom Vorsitzenden Schütte vorgetragen, dass der Tierschutzverein Ende 2018 die Befreiung aus dem Landschaftsschutz des Landkreises sowie den positiven Bauvorbescheid der Stadt erhalten hat. Gegen beide Bescheide habe man Einspruch eingelegt und beide Einsprüche wurden abgelehnt. Auf Rückfrage einiger Mitglieder erklärte Herr Schütte, dass man nicht die Meinung der Behörden vertritt, aber weder gegen Landkreis noch gegen die Stadt klagen würde. Was hat sich in den letzten neun Monaten verändert, dass der Vorstand der Feldwegeinteressentschaft dann doch gegen die Stadt Holzminden eine Klage einreicht? Herr Schütte spricht davon, dass er sich an das Votum der Mitgliederversammlung halten muss. Muss er sich nicht auch an das in Sitzung angekündigte Vorgehen halten?! Ebenfalls wurde unserem Herrn Müller in dieser Versammlung erklärt, dass der Eigentümer, also der Tierschutzverein, den Feldweg nutzen darf...nur nicht zum Betrieb des Tierheimes“, berichtet der Vorstand.
Anschließend berichtet der Tierschutzverein vom Tag der offenen Tür: „In der folgenden chronologischen Reihenfolge ist Herr Schütte wohl etwas durcheinander gekommen. Nachdem wir von den Behörden im April 2019 gehört haben, dass beide Einsprüche abgewogen und abgelehnt wurden, haben wir einen Tag der offenen Tür am Allernbusch mit der Versteigerung des überschüssigen Inventars organisiert, um den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises und der Stadt Höxter das Vorhaben vorzustellen. Von diesem Tag ist auch das populistische Foto von Herrn Schütte, an dem sich viele interessierte Bürgerinnen und Bürger das Anwesen angeschaut haben. Dieses Bild ist keineswegs mit dem normalen Tierheimbetrieb zu vergleichen. Im Anschluss an diesen Tag haben wir damit begonnen, mit unseren ehrenamtlichen Helfern das zukünftige Hundehaus zu entkernen und das Wohnhaus zu renovieren. Außerdem haben wir einen Wasserleitungsschaden behoben und den Brunnen zur Trinkwassergewinnung saniert. Alles Maßnahmen, die genehmigungsfrei und weit vor der Ablehnung der beantragten Baulast erfolgt sind!“
Die Behauptung, dass der Hauptverkehr über die Liethstraße und nicht über die Kreisstraße abgewickelt werde, sei eine weitere Unterstellung. „Warum sollte man von der Liethstraße quer über die ganzen Feldwege fahren, um dann am Tierheim anzukommen, welches man verkehrlich super über die Kreisstraße erreicht?“, fragt der Vorstand.
Nun zu den Tieren: Auch hier habe der Verein beim Gespräch im September der Feldwegeinteressnschaft bereits erklärt, dass es keine Freiläuferkatzen im Tierheim geben soll und somit auch keine Vögel in Gefahr seien. „Außerdem werden die Hunde des Tierheimes ausschließlich an der Leine geführt und die Exkremente der Hunde von unseren Gassi-Gängern aufgesammelt. Die Tierheimtiere werden regelmäßig gegen Parasiten behandelt. Auch das haben wir den Herren im September erläutert“, ergänzt der Vorstand.
Dann wendet sich der Verein in seinem Schreiben direkt an die Leserinnen und Leser: "Uns erreicht häufiger die Frage, warum wir das Wegerecht nicht im Vorfeld geklärt haben? Liebe Leserinnen und Leser, zum einen sahen wir aufgrund des Realverbandsgesetzes kein Problem und zum anderen haben wir vom Landkreis und der Stadt Holzminden die positive Bewertung und somit die positiven Bescheide bekommen. Im positiven Bauvorbescheid steht: ‚Die verkehrliche Erschließung ist zu sichern. Dazu ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Erschließungsmöglichkeit entweder durch eine direkte Verbindung zur Kreisstraße 57 oder eine Baulastregelung über den westlich des Grundstücks verlaufenden Wirtschaftsweg nachzuweisen.’ Wir haben uns nicht vorstellen können, dass die Feldwegeinteressentschaft die Bewertung der Behörden nicht akzeptiert. Aus diesem Grunde haben wir im guten Glauben gehandelt. Gleichzeitig möchten wir auch auf den Inhalt des Leserbriefs von Herrn Nico Neumann verweisen.“
Abschließend erklärt der Tierschutzverein, dass nach wie vor die Baulast zum Wegerecht für den Betrieb des Tierheimes verwehrt wird und sich daher der Verein entschlossen hat, im Dezember 2020 als ordentliches Mitglied der Feldwegeinteressentschaft einen Antrag auf Sondernutzung bei der Feldwegeinteressentschaft zu stellen. „Die Entscheidung der Feldwegeinteressentschaft steht allerdings noch aus“, heißt es abschließend.
Unsere Redaktion hat bei der Stadt Holzminden und beim Landkreis nachgefragt, wie die Behörden zu diesen Stellungnahmen stehen. Die Antworten stehen derzeit noch aus und werden in einem weiteren Artikel veröffentlicht.