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Donnerstag, 25. Februar 2021 09:52 Uhr

Relatives mildes Urteil im Kollerbecker „Badewannen-Todesfall“ gefällt Relatives mildes Urteil im Kollerbecker „Badewannen-Todesfall“ gefällt

Paderborn/Kollerbeck (red). Im Fall der 79-jährigen ertrunkenen Mutter des 54-jährigen Rüdiger W. (Name geändert) ist nun ein Urteil am Schwurgericht in Paderborn gefallen. Am 11. August des vergangenen Jahres war in Kollerbeck die 79-Jährige leblos in der Badewanne entdeckt worden. Es handelte sich bei der Verstorbenen um die pflegebedürftige Mutter des 54-jährigen Angeklagten Rüdiger W.. Da die Todesursache vor Ort nicht eindeutig festzustellen war und sich Ungereimtheiten ergeben haben, wie die alte Dame zu Tode kam, wurde die Polizei hinzugezogen. Der Angeklagte Rüdiger W. habe sich noch am selben Tag vor der Polizei in Widersprüche verstrickt, woraufhin er festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Bielefeld überstellt worden war in die Untersuchungshaft. Die Mutter sei ertrunken, das habe auch die eingeleitete Obduktion eindeutig ergeben. Rüdiger W. habe seine 79-jährige Mutter mit einem Badewannenlift in die Wanne gehoben und alleine gelassen, so dass sie unterging und ertrank, das steht fest. Spontan hatte Rüdiger W. der Notärztin erzählt, dass er seine Mutter gebadet und sie nur kurze Zeit allein in der Badewanne mit Wasser zurückgelassen habe. Von dieser Geschichte war er allerdings einen Tag später wieder abgerückt. In einer zweiten Version erzählte der 54-Jährige, dass er seine Mutter morgens bereits tot im Bett vorgefunden habe. Weil sie jedoch unter sich gemacht habe und er seine tote Mutter aus diesem Grund sauber machen wollte, habe er sie in der Wanne abduschen wollen. Erst danach habe er den Notarzt verständigt. Die Gerichtsmedizin hat aber festgestellt, dass der Tod durch Ertrinken eingetreten sei.

Nach drei Verhandlungstagen vor dem Schwurgericht des Landgerichts Paderborn wurde nun festgestellt: „Es war ein furchtbarer Unglücksfall", wie der vorsitzende Richter Eric Schülke erklärte. Richter Schülke konnte kein Motiv von Rüdiger W. feststellen. Er habe sein Leben für die Pflege der Mutter aufgegeben, bis zur Selbstaufgabe. Sicher sei, das er seine Mutter an dem besagten Tag in die Wanne gesetzt habe und das Bad verlassen habe. Die Mutter habe, wenn auch in sehr eingeschränktem Maße, noch über einige Fähigkeiten verfügt, so die Auffassung des Gerichts. Der Angeklagte habe darauf vertraut, dass alles gut gehen werde, so Richter Eric Schülke. Das Urteil laute deshalb auf „fahrlässige Tötung“. Die Strafe wurde auf zwei Jahre Freiheitsstrafe festgesetzt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem muss er 200 Sozialstunden ableisten. Hätte der Angeklagte gleich reinen Tisch gemacht, wären ihm wohl sechs Monate in U-Haft wegen des schweren Verdacht auf Totschlags durch Unterlassen erspart geblieben, so das Gericht.

Oberstaatsanwalt Ralf Meyer erkannte dem Angeklagten Rüdiger W. an, dass er seine Mutter viele Jahre „aufopferungsvoll" gepflegt habe, die sogar die Aufgabe seines Berufes als IT-Techniker beinhaltet. Meyer beurteilt die Tat jedoch anders: Rüdiger W. habe schlichtweg in Kauf genommen, dass seine Mutter in der Badewanne ertrinkt. Als Motiv für für die Tat nannte Meyer, dass Rüdiger W. schlichtweg mit der Pflege überfordert gewesen sei. Als weiteres Motiv nannte der Oberstaatsanwalt das Erbe, was in Aussicht gestanden habe, darunter auch das Wohnhaus in Kollerbeck. Oberstaatsanwalt Ralf Meyer hatte deshalb für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Jahren gefordert. Wenn die Anklage nicht in Revision geht, könnte das Urteil demnächst rechtskräftig werden.

Foto: red

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