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Donnerstag, 28.03.2024
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Sonntag, 25. April 2021 11:20 Uhr

NABU: Landesregierung nimmt Kollateralschäden beim Wolf in Kauf NABU: Landesregierung nimmt Kollateralschäden beim Wolf in Kauf

Hannover (red). Am vergangenen Mittwoch verkündete das Niedersächsische Umweltministerium, das im Rahmen einer geheim gehaltenen Ausnahmegenehmigung ein Wolf des Burgdorfer Rudels geschossen wurde. Nach Auskunft des Ministeriums soll es sich hierbei um einen ein- bis zweijährigen, weiblichen Wolf handeln.

+Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen: „Allem Anschein nach können mit den geheim gehaltenen Ausnahmegenehmigung alle Wölfe geschossen werden. Ansonsten kann ich mir nicht erklären, weshalb aus den Vorgängen der falsch erschossenen Wölfe keine Konsequenzen gezogen wurden. Es scheint nun so, dass schon wieder der falsche Wolf erschossen wurde. Die Landesregierung scheint gewillt zu sein, diese Kollateralschäden beim Wolf billigend in Kauf zu nehmen. Wie dies mit europäischem und deutschem Recht vereinbar sein soll, erschließt sich mir nicht.“ 

Der NABU Niedersachsen hat bereits einen weiteren Antrag nach Umweltinformationsgesetz (UiG) bezüglich der Ausnahmegenehmigungen gestellt, jedoch noch keine Antwort erhalten. Laut Gesetz hat jede Person einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen. Zudem liegt dem NABU ein juristisches Gutachten vor, das bekräftigt, dass der Verband pro-aktiv über die Abschussgenehmigungen informiert werden müsste. 

„Sollten wir die uns zustehenden Auskünfte nicht erhalten und die Geheimniskrämerei der Landesregierung weiter gehen, behalten wir uns den Klageweg vor“, bekräftigt Dr. Holger Buschmann. 

Der NABU Niedersachsen fordert das Umweltministerium weiterhin auf, vermehrt auf Herdenschutzmaßnahmen statt auf Wolfsabschuss zu setzen. An flächendeckendem, fachgerechtem Herdenschutz in Wolfsgebieten führt kein Weg vorbei. 

Hintergrund: Der Wolf ist durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt. In der Europäischen Union unterliegt er den Anhängen II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Auf Bundesebene ist der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Er hat damit den höchstmöglichen Schutzstatus. Abschüsse von Einzeltieren sind in Ausnahmefällen, nach klaren und transparenten Kriterien möglich.

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