Testerfordernis im Schloss Bevern
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Montag, 10. Mai 2021 11:51
Bevern (red). Seit dem 10. Mai ist es nach der neuen Corona-Verordnung notwendig, zusätzlich zu den bisherigen Hygienemaßnahmen - Anmeldung und Abgabe der Kontaktdaten – auch noch ein negatives Corona-Testergebnis vorzuweisen. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für alle Besucher des Kulturzentrums Weserrenaissance Schloss Bevern.
Hinweise, wo ein Test durchgeführt wird, finden Sie auf der Internetseite https://www.landkreis-holzminden.de/portal/seiten/aktuelles-zum-coronavirus unter „Testmöglichkeiten“. Ein Selbsttest, der mitzubringen ist, kann vor den Augen der Mitarbeiterinnen durchgeführt werden. Das Testergebnis ist nicht notwendig, wenn eine zweimalige Corona-Impfung vorliegt oder bescheinigt wird, dass eine Covid-Erkrankung durchgemacht wurde.