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Donnerstag, 18.04.2024
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Donnerstag, 03. Juni 2021 12:05 Uhr

Lesermeinung: Onlinepetition für OBS-Schulleiter Klaus-Dieter Bollmann Lesermeinung: Onlinepetition für OBS-Schulleiter Klaus-Dieter Bollmann

Liebe Leserinnen und Leser,

es gibt schon wieder Neues zu berichten von der Schullandschaft im Kreis Holzminden. Leider wieder einmal nichts Erfreuliches. 

Als ob die drohende Schulschließung und die schwierigen Umstände um Corona den Kindern der Oberschule Bevern nicht schon genug zugesetzt hätten. Nun soll Hr. Bollmann, der Rektor der Schule, zum 31. Juli dieses Jahres in Pension gehen. Seinem Gesuch, die Schule noch ein Jahr länger leiten zu dürfen, wurde vonseiten der Behörden nicht stattgegeben. Die Information zu seiner Pensionierung hat er im Februar erhalten. Den Antrag auf eine Verschiebung seines Pensionseintrittes hätte er jedoch bis zum 31. Januar stellen müssen. Warum es von den offiziellen Stellen keine Vorabinformation oder Erinnerung gab, erschließt sich uns als Eltern nicht. Gerade vor dem Hintergrund, dass Corona die Situation an den Schulen erschwert, indem man ständig auf neue Vorschriften und Regelungen, auch kurzfristig, reagieren muss, verstehen wir als Eltern dieses Vorgehen nicht. Nichts desto trotz ist dies für die Behörden das erste, schwere Argument gegen eine Verlängerung => Fristversäumnis. Typisch deutscher Bürokratismus. Dass die Konrektorin erst kürzlich aus der Elternzeit zurückgekehrt ist, stellt das Rektorenteam vor eine große Herausforderung. Die didaktische Leitung der Schule, die langfristig eingearbeitet wurde, fällt ab sofort wegen Schwangerschaft aus und steht somit als Unterstützung für die Konrektorin nicht mehr zur Verfügung. Es ist also damit zu rechnen, dass die Situation um das Leitungsteam eine enorme Mehrbelastung für das gesamte Lehrerkollegium bedeutet. 

Drei offene Lehrerstellen an der Schule blieben bisher ungesetzt. Bewerbungseingänge Fehlanzeige. Dieses ist mit großer Wahrscheinlichkeit auch auf die Diskussion um die Schulschließung zurückzuführen. Vier Lehrerinnen aus dem Kollegium erwarten Nachwuchs und werden auf längere Sicht erst einmal ausfallen. Zwei weitere Lehrkräfte befinden sich derzeit in Elternzeit. Dass damit Probleme in der Lehrerversorgung auftreten werden, ist wohl offensichtlich. Da wäre es wohl naheliegend dem Gesuch des Rektors auf Verlängerung des Arbeitslebens stattzugeben, da er auch im Notfall immer noch als Lehrer einspringt. Aber Fehlanzeige. Da es an anderen Schulen im Landkreis wohl noch schlechter um die Unterrichtsversorgung gestellt ist, ordnet die Oberschule Bevern sogar noch Lehrer ab. D.h. Lehrkräfte der Oberschule unterrichten noch an anderen Schulen im Landkreis. Schlussfolgerung der Behörden: Es gibt eine Konrektorin, damit ist die Schulleitung sichergestellt. Anstatt dass die Schule abordnet, könnten dann Lehrer aus anderen Schulen an die Oberschule abgeordnet werden. Dies ist die 2. Argumentation, mit der das Gesuch von Hr. Bollmann abgeschmettert wird. 

Also alles gut? Wohl eher nicht. Oder kann man einen Mangel an Lehrkräften als gut bezeichnen? Sollte man sich an der schwierigen Lehrerversorgung an anderen Schulen ein Beispiel nehmen und dem nacheifern? Wir haben als Eltern eine klare Haltung hierzu: Nein, auf keine Fall!!! Seit Jahren wird hier im Landkreis eine Mangelverwaltung betrieben, was die Unterrichtsversorgung angeht. Hr. Bollmann, der jahrelang mit ungebremstem Engagement für diese Schule, die Lehrkräfte, die Schüler und deren gute Bildung kämpft, wird wieder einmal für seinen Einsatz bestraft. So sehen wir es. Und es schmerzt uns, wie das höchste Gut unserer Gesellschaft, nämlich unsere Kinder und ihre Bildung, mit Füßen getreten wird. Hr. Bollmann hat sich in den vergangenen Jahren die Gunst der Lehrerschaft, Eltern und Schüler erarbeitet. Er hat der Schule seinen Stempel aufgedrückt und sich damit den Respekt aller verdient. Er ist gefühlt rund um die Uhr für jeden ansprechbar und stellt sich mit breitem Kreuz vor die Oberschule und zusätzlich auch jeder Herausforderung. Oder ist genau dass der Grund, warum es anscheinend keine Verlängerung für ihn geben kann? Denn wer die Diskussion um die Schulstandorte für die Sekundarschule verfolgt hat weiß, dass die Oberschule in Bevern vor einem halben Jahr in einem Hau-Ruck verfahren kurzerhand geschlossen werden sollte. Was damals in Lehrern, Eltern und Schülern vorgegangen ist, kann wohl kaum jemand nachvollziehen, der nicht selbst betroffen ist. Ich kann von unserer Seite nur reflektieren, dass uns, und vor allem unserem Sohn, dies sehr zugesetzt hat. Obwohl es damals um Alles oder Nichts ging, hat Hr. Bollmann trotzdem alle dazu aufgerufen, aufgrund von Corona, nicht an der kurzfristig angesetzten Demonstration teilzunehmen. Nur der Kreistag ignorierte Corona und kam zu einer Sitzung in der Stadthalle zusammen. 

Wer nun einen Zusammenhang zwischen diesen beiden Gegebenheiten vermutet, wem könnte man dies verdenken? Sicherlich wird die Situation um Hr. Bollmann auch bei der Diskussion um die Schullandschaft im Kreis der einen oder anderen Seite in die Karten spielen. Aber bevor wir uns in weitere Mutmaßungen ergeben. 

Unsere Forderung: Die zuständigen Stellen sollen die Situation um Lehrerabordnungen u.ä. in Holzminden nicht unnötig strapazieren. Es gibt eine, aus unserer Sicht, akzeptable Lösung. Nämlich dem Gesuch von Hr. Bollmann, ein Jahr länger als Rektor an der Oberschule Bevern verbleiben zu dürfen, stattzugeben. 

Wer uns als Eltern in unserem Anliegen unterstützen möchte, den bitten wir um Unterzeichnung der Onlinepetition unter: https://www.openpetition.de/petition/online/hinausschieben-des-ruhestandes-von-oberschulrektor-klaus-dieter-bollmann

Im Namen einiger Eltern der Oberschule Bevern. 

Andreas und Inken Schäfer

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, die Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

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