Attraktiver Zuschuss von der Samtgemeinde: Ein Förderprogramm für den Einzug ins Eigenheim
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Mittwoch, 28. Februar 2018 05:09
Eschershausen-Stadtoldendorf (rus/red). Der Kauf eines eigenen Heimes ist für viele neben Hochzeit und Nachwuchs eine der größten Entscheidungen und wichtigsten Stationen im Leben. Besonders in der ländlichen Region sind die Immobilienpreise fernab deren in Großstädten und damit besonders attraktiv, was viele zum Kauf bewegt. Doch so günstig die Preise und Finanzierungsmodalitäten auch sein mögen, so rückläufig sind daneben die Bevölkerungszahlen.
In der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf will man diesem Trend bereits seit Jahren ein wenig entgegenwirken und mit einem eigenen Förderprogramm ältere Leerstände beseitigen und besonders junge Familien für den Kauf der eigenen vier Wände begeistern. Ein bereits seit 2008 bestehendes Förderprogramm hat dieses bereits für einige Familien möglich gemacht. „Mit dem Aktions- und Förderplan zur Belebung der Ortskerne soll der Versuch unternommen werden, der drohenden Verödung unserer Gemeindezentren und damit auch einem Wegbrechen sozialer Strukturen wirksam zu begegnen“, so die Samtgemeinde in der Förderrichtlinie.
Bis zu 4.000 Euro Maximalförderung sind rechnerisch möglich
Die Idee dahinter ist simpel: Für ältere Gebäude und Leerstände gibt es einen finanziellen Zuschuss, wenn sich Interessenten für einen Kauf entscheiden, investieren und in die Samtgemeinde ziehen. Gefördert wird dabei durch die Samtgemeinde ein Zinszuschuss in Höhe von einem Prozent der anfallenden Kosten, und das auf mindestens fünf Jahre. Die Maximalgrenze, auf die der Zuschuss gezahlt wird, beträgt 40.000 Euro, und so können innerhalb des Förderzeitraumes immerhin 2.000 Euro zusammenkommen. Pro Jahr bedeutet dies bis zu 400 Euro mehr in der Kasse. Für junge Familien gibt es daneben noch ein weiteres Bonbon: Für jedes bis 16 Jahre alte oder im Förderzeitraum geborene Kind verlängert sich der Zeitraum um jeweils ein weiteres Jahr bis auf maximal 10 Jahre – zumindest theoretisch wäre damit ein maximaler Förderbetrag von 4.000 Euro möglich.
Die tatsächlichen Zinskosten und die durchgeführten Maßnahmen müssen der Verwaltung nachgewiesen werden. Fördervoraussetzung ist unter anderem die Erstwohnsitznahme in der Samtgemeinde, insbesondere durch junge Familien mit Kindern, und natürlich eine gesicherte Finanzierung. Weitere Voraussetzung ist auch, dass es sich um ein Gebäude mit Baujahr vor 1971 handeln muss. Der Erwerb und die Sanierung alter Bausubstanz, die Bebauung von Baulücken in Bereichen ohne Bebauungsplan, der Abriss alter Gebäude und Neubau an gleicher Stelle sind allesamt förderfähige Maßnahmen, für die es den Zinszuschuss auf Antrag gibt.
Mit der Samtgemeindefusion im Jahr 2011 wurde die Richtlinie, die zuvor nur in der alten Samtgemeinde Stadtoldendorf existierte, auf den Bereich der damaligen Samtgemeinde Eschershausen ausgedehnt und deckt somit inzwischen das gesamte Samtgemeindegebiet ab, von Hellental bis Vorwohle und Dielmissen. Die Förderung kann unabhängig von anderen Förderungen gezahlt werden und lässt sich beispielsweise auch mit KfW-Förderkrediten kombinieren. Sie ist auf Antrag bei der Samtgemeindeverwaltung erhältlich. Auch wenn sich womöglich die Kaufentscheidung einer jungen Familie nicht gerade durch diesen Zuschuss ausschlaggebend beeinflussen lässt, so kann sie dennoch helfen, den Start im neuen Eigenheim besonders in den ersten Jahren zu erleichtern.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Samtgemeinde unter www.eschershausen-stadtoldendorf.de im Bereich „Bauen und Wohnen“ zu finden oder an dieser Stelle unter diesem Link. Dort befinden sich die Förderrichtlinie im Wortlaut sowie das benötigte Antragsformular.
Foto: rus