Buchhaltungsbüro* Angelika Grupe: Professionelle Buchhalterin* in Stadtoldendorf
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- Kategorie: Wirtschaft
- Veröffentlicht: Mittwoch, 04. September 2019 15:05
Stadtoldendorf. Seit nunmehr 25 Jahren ist Angelika Grupe als Finanzbuchhalterin* tätig. Viele Jahre leitete sie die Finanzbuchhaltung* in mittelständischen Betrieben, arbeitete als Finanzbuchhalterin* in Steuer. -und Buchhaltungsbüros*. Seit Januar dieses Jahres hat die Stadtoldendorferin den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Mit ihrem „Buchhaltungsbüro* Angelika Grupe“ bietet sie ihre breitgefächerten Dienstleistungen als professionelle Buchhalterin* für kleine und mittelständische Betriebe an.
Existenzgründern vermittelt sie gerne erste Hilfestellungen und Grundkenntnisse in der Buchhaltung*.
Seit ihrer Selbstständigkeit habe sie sich auf die Finanzbuchhaltung, das Controlling und auf die laufenden Lohnabrechnungen* ihrer Kunden spezialisiert und nimmt stetig an Weiterbildungen teil. „Ich widme mich mit ganzem Elan und voller Leidenschaft der Buchhaltung* und kann bereits auf ein großes Repertoire zufriedener Kunden zurückblicken“, sagt Angelika Grupe.
Durch die Zusammenarbeit mit einer professionellen Buchhalterin* ergeben sich viele Vorteile für den Kunden, erklärt sie. Da wäre zum einen der Zeitfaktor: Durch die Übernahme der Buchhaltung* einer externen Dienstleisterin bliebe dem Unternehmen wesentlich mehr Zeit für das eigentliche Kerngeschäft. Zudem hätte der Betrieb erhebliche Einsparungen im Bereich Personalkosten. „Der Kunde spart Personal und Lohnnebenkosten. Es entfällt der Ersatz im Betrieb bei Krankheit und Urlaub und er zahlt nur gerechte Preise für einem echten Mehrwert“, sagt Angelika Grupe. Ein weiterer Vorteil: Durch die moderne Software können die Daten der Buchhaltung* dem Steuerberater exportiert werden.
Bei Interesse lohnt sich ein telefonischer Kontakt unter 05532/ 983647 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die persönlichen Sprechzeiten können gerne nach Vereinbarung getroffen werden.
*Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und lfd. Lohnabrechnungen (im Rahmen §6 Nr. 3 u. 4 StBerG)