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Sonntag, 22.12.2024
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Mittwoch, 13. November 2019 12:46 Uhr

Lohnsteuerhilfeverein Stadtoldendorf informiert: Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe - Antragsfrist bis zum 31.12.2019 Lohnsteuerhilfeverein Stadtoldendorf informiert: Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe - Antragsfri

Stadtoldendorf (red). Die Leiterin der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. - Lohnsteuerhilfeverein - in Stadtoldendorf, Steuerberaterin Franziska Eberhardt, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin: Gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umwandeln, können auch nachträglich für einen Zeitraum von 2012 bis 2001 vom Splittingtarif profitieren. Im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung - § 9 Abs.5 - Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten – sind hierfür zwei Voraussetzungen erforderlich: Die Lebenspartnerschaft muss bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umgewandelt werden und der Antrag auf Änderung des Steuerbescheides gem. § 175 AO bis zum 31.12.2020 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de

 

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