Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Dienstag, 16.04.2024
Werbung
Samstag, 15. Februar 2020 12:23 Uhr

Teilzeitausbildung: Seit Jahresbeginn auch ohne besonderen Grund möglich. Teilzeitausbildung: Seit Jahresbeginn auch ohne besonderen Grund möglich.

Hildesheim (red). Wer den betrieblichen Teil seiner Ausbildung in Teilzeit absolvieren möchte, musste bislang einen besonderen Grund wie Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen nachweisen. Das ist seit 1. Januar 2020 nicht mehr erforderlich. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum Jahresbeginn steht die Teilzeitausbildung allen offen.

Einzige Voraussetzung: Auszubildende und Betrieb müssen sich einig sein. Beide Parteien können eine Verkürzung um bis zu 50 Prozent der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit vereinbaren. Dabei verlängert sich im Gegenzug die Ausbildungsdauer um die gekürzte Zeit. Die Ausbildungsvergütung vermindert sich entsprechend der tatsächlichen wöchentlichen Ausbildungszeit.

Wenn also zum Beispiel Auszubildender und Betrieb eine Verkürzung von 40 Stunden auf 32 Stunden pro Woche, also 20 Prozent weniger, vereinbaren, dann verlängert sich die Ausbildungsdauer um jene 20 Prozent von 36 auf 43,2 Monate. Da angefangene Monate aufgerundet werden, sind im Ausbildungsvertrag 43 Monate einzutragen. Die Ausbildungsvergütung wird entsprechend gekürzt, also ebenfalls um 20 Prozent.

Durch die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Teilzeitausbildung sieht auch Delfino Roman, Präsident der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, Vorteile für Ausbildungsplatzsuchende und Betriebe: „Jugendliche, die aufgrund ihrer persönlichen Situation eine Vollzeitausbildung

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang