Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 07.12.2024
Werbung
Dienstag, 09. Juni 2020 11:06 Uhr

Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienstmöglichkeiten bis 31. Dezember 2020 erweitert Kurzarbeitergeld: Hinzuverdienstmöglichkeiten bis 31. Dezember 2020 erweitert

Landkreis Holzminden (red). Wer in Kurzarbeit ist und finanzielle Einbußen ausgleichen will, hat hierzu durch die Ausübung eines Minijobs die Möglichkeit. Gerhard Durchstecher, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hameln erläutert hierzu: „Die Hinzuverdienstmöglichkeiten wurden mit dem Sozialschutzpaket II nochmals erweitert. Personen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit aufnehmen, können bis zur vollen Höhe des bisherigen Nettomonatseinkommens Geld dazuverdienen, ohne dass dies auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Dies gilt – und das ist neu – für alle Branchen und Berufe.“

Das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen, dem Kurzarbeitergeld und dem Hinzuverdienst darf das normale Nettoeinkommen allerdings nicht übersteigen. Die Regelung gilt bis zum 31.12.2020. Bereits mit dem Sozialschutzpaket I waren die Hinzuverdienstmöglichkeiten gelockert worden, zunächst allerdings nur für Nebenbeschäftigungen in systemrelevanten Berufen und Branchen.

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang