Polizei stellt erhebliche Geschwindigkeitsverstöße fest
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- Kategorie: Blaulicht
- Veröffentlicht: Montag, 09. April 2018 15:21
Kreis Holzminden (r). Das traumhafte Wetter des vergangenen Wochenendes nutzten unzählige Biker für ihre erste Ausfahrt. Aufgrund der hohen Anzahl tödlicher Verkehrsunfälle von Motorradfahrern im vergangenen Jahr führte die Polizei zum jetzigen Saisonbeginn am Sonntag anlassbezogen Geschwindigkeitsmessungen außerhalb geschlossener Ortschaften durch, da es gerade dort aufgrund von zu hohen Geschwindigkeiten zu Verkehrsunfällen, und dann meist auch zu erheblichen Folgen kommt.
So ereignete sich erst am Samstag im Bereich der "Rühler Schweiz" der erste Motorradunfall, bei dem zwei Motorradfahrer verletzt wurden. Neben 13 gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Motorradfahrer, von denen zwei nun mit einem Fahrverbot rechnen müssen, hielt den traurigen "Tagesrekord" ein aus dem Raum Hannover kommender Fahrer einer KTM. Dieser wurde mit vorwerfbaren 182 Km/h bei zulässigen 100 Km/h auf der B64 in Höhe Lobach gemessen, Messtoleranzen wurden dabei bereits abgezogen! Der Motorradfahrer darf nun für drei Monate nicht nur kein Motorrad, sondern überhaupt keine führerscheinpflichtigen Fahrzeuge führen. Hinzu kommt ein Bußgeld von 600,- Euro plus Verwaltungsgebühren und obendrein noch zwei Punkte in Flensburg. Unstreitig dürfte aber darüber hinaus auch sein, dass, wenn es bei derartigen Geschwindigkeiten zu Unfällen kommt, unabhängig davon ob selbst oder fremdverschuldet, ein Motorradfahrer kaum Überlebenschancen hat!
Was sich sonst noch ereignete:
Am vergangenen Freitag fiel einer Funkstreifenbesatzung gegen 17.00 Uhr im Bereich Boffzen ein 44-jähriger Fahrer eines Wohnmobiles auf, der nicht nur während der Fahrt mit seinem Mobiltelefon telefonierte, sondern auch ohne Führerschein fuhr, wie sich bei der anschließenden Kontrolle herausstellte. Dieser war ihm vor einiger Zeit rechtskräftig entzogen worden. Gegen den 44-Jährigen wurde eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet und die Weiterfahrt untersagt.
Ebenfalls ohne Fahrerlaubnis fuhr am Samstag in Boffzen eine 45-jährige Fahrerin eines Mercedes CLK, obwohl auch ihr der Führerschein bereits entzogen wurde. Da dem, vor ihr in einem Polo fahrenden, Halter des Mercedes dieser Umstand bekannt war und er es trotzdem zuließ, wurde gegen ihn ebenfalls eine Anzeige wegen des Duldens der Fahrt erstattet. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt.
Darüber hinaus kam es kurz nach Mitternacht am Sonntag, 08.04.2018, zunächst in der Mittleren Straße und anschließend im Bereich der Halbmondstraße nach einem Junggesellenabschied zu einer Auseinandersetzung zweier Personengruppen, die beide unter erheblichen Alkoholeinfluss standen. Dabei wurden zwei 26- und 28-Jährige verletzt. Einer der beiden Männer wurde mit leichten Verletzungen dem Krankenhaus zugeführt.
Bereits am Mittwoch, 04. April 2018, wurde der Polizei mitgeteilt, dass offensichtlich jemand auf einer Weide mit einem Kleinkaliberrevolver auf einen Monitor schießen würde. Ein 17-jähriger Holzmindener konnte noch in unmittelbarer Nähe angetroffen werden. Unabhängig davon, dass er auf einer öffentlichen Weide nicht herumschießen darf, war er weder im Besitz einer Waffenbesitzkarte, noch einer erforderlichen Erlaubnis zum Führen einer derartigen Waffe. Vielmehr gab er an, dass es sich bei dem Revolver um einen Familienbesitz handele, den er einfach mal auf seine Funktionsfähigkeit prüfen wollte. Der Revolver wurde anschließend durch die Polizei sichergestellt. Gegen den 17-Jährigen wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.