Anklage wegen heimtückischen Mordes in Grünenplan
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- Kategorie: Blaulicht
- Veröffentlicht: Donnerstag, 12. April 2018 10:08
Grünenplan (r). Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat Anklage gegen einen 32-Jährigen aus Grünenplan zum Schwurgericht des Landgerichts Hildesheim erhoben. Dem Angeschuldigten wird heimtückischer Mord aus niederen Beweggründen zur Last gelegt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist er dringend verdächtig, am 03. Januar dieses Jahres gegen 11.50 Uhr in die Wohnung seiner getrenntlebenden 33-jährigen Ehefrau eingedrungen zu sein und mit dieser wegen Mietzahlungen in Streit geraten zu sein.
Entweder habe er sie dabei zu Boden gebracht oder sie sei gestolpert und gefallen. Daraufhin soll der Angeschuldigte in Gegenwart seiner drei 7- und 9-jährigen Töchter sofort auf seine hilflos am Boden liegende Frau mit den beschuhten Füßen wiederholt kräftig und mit voller Wucht gegen Kopf, Hals und Körper getreten haben, um sie zu töten, weil er die Trennung nicht habe akzeptieren und sie dafür habe abstrafen wollen. Der auf das Geschehen aufmerksam gewordene Vermieter sei sofort eingeschritten und habe erbittert mit dem Angeschuldigten gekämpft, um diesen von weiteren Handlungen abzuhalten. Trotzdem sei es dem Angeschuldigten wiederholt gelungen, auf Hals und Kopf seiner Frau einzutreten und sich auch auf ihren Hals zu stellen, um ihr die Luft abzudrücken. Letztlich soll er einen Hammer und einen zur Öffnung einer Bodentreppe bestimmten Haken ergriffen haben, um auch damit auf sie einzuwirken. Nach ca. 20 Minuten Kampf mit dem Zeugen soll der Angeschuldigte derart außer Atem gewesen sein, dass er erkannt habe, aufgrund des entschlossenen Auftretens des Zeugen nicht weiter auf seine Frau einwirken zu können. Er verblieb bis zum Eintreffen der Polizei am Tatort.
Die Zeugin verstarb am 14.01.2018 aufgrund der schweren Verletzungen. Der Angeschuldigte, der noch am selben Tag vorläufig festgenommen wurde, befindet sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft. Er hat sich dahin eingelassen, dass seine Frau ihn angespuckt und den Streit angefangen habe. Er habe die Kontrolle verloren. An den weiteren Hergang der Auseinandersetzung habe er keine Erinnerung. Alkohol oder Drogen habe er jedoch nicht konsumiert gehabt.