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Sonntag, 22.12.2024
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Freitag, 25. Mai 2018 19:44 Uhr

Mordprozess: Vermieter belastet Angeklagten, Rechtsmediziner nennt Details, Staatsanwalt will „Grausamkeit“ als weiteres Mordmerkmal Mordprozess: Vermieter belastet Angeklagten, Rechtsmediziner nennt Details, Staatsanwalt will „Grausamkeitâ€

Grünenplan/ Hildesheim (kp). Der Prozess gegen den 32-jährigen Angeklagten Hagdad K. wurde bereits gestern, einen Tag nach Prozessauftakt, fortgesetzt.

Am 2. Prozesstag waren unter anderem der Rechtsmediziner Dr. Detlef Günther und der ehemalige Vermieter des Angeklagten im Zeugenstand vertreten. Der Vermieter ist in diesem Prozess der Hauptbelastungszeuge.

Der Rentner war lange im Zeugenstand. Sehr lang. Und letztendlich widersprach der 71-Jährige in nahezu allen wesentlichen Punkten der Aussage, die der 32-jährige Angeklagte am Vortag mittels eines ihm zur Verfügung gestellten Dolmetschers tätigte.

Keine 15 Sekunden habe es gedauert, so der Vermieter, dass, nachdem der Angeklagte ins Wohnhaus gelassen wurde, ein lautstarker Streit zu hören war. Auch die Kinder will er schreien gehört haben. Als der 71-Jährige zur Wohnung eilte, soll die Ehefrau des Angeklagten schon am Boden gelegen haben. Immer wieder, so will es der Zeuge gesehen haben, habe der Angeklagte gegen Hals und Kopf des Opfers getreten. Einmal soll er sich sogar mit ganzem Gewicht auf ihren Hals gestellt haben.

Der Vermieter sei laut eigenen Aussagen eingeschritten. Ein erbitterter Kampf habe zwischen beiden stattgefunden. „20 Minuten“, schätzt der 71-Jährige die Dauer der körperlichen Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Angeklagten. Die drei Töchter sollen das Geschehen durch einen Türspalt beobachtet haben. Er will die Kinder mehrmals aufgefordert haben, Hilfe zu rufen, habe ihnen sein Handy zugeworfen. Der Vater jedoch rief ihnen etwas auf Persisch zu, vermutlich habe er es ihnen verboten, so der Zeuge.

Zwischenzeitlich sei die Ehefrau nochmal bei Bewusstsein gewesen und habe sich ein Stück vom Flur in Richtung Zwischennische bewegt. Erst als sie sich nicht mehr bewegte, sei der Angeklagte ruhiger geworden. Am Ende seien beide aus der Puste und kaputt gewesen. Dann alarmierten sie die Polizei.

Opfer stirbt an Multiorganversagen und Darmlähmung

Als der Rechtsmediziner den Zeugenstand betritt, gibt er Details zu den Verletzungen und der Todesursache. Das Opfer war elf Tage nach der Tat, am 14. Januar, an den Folgen eines Multiorganversagens und einer Darmlähmung gestorben. Zudem sei das Hirn aufgrund des Sauerstoffmangels in Teilen abgestorben gewesen. Das Opfer wies mehrere Blutergüsse und Schwellungen auf. Sogar das Profil der Schuhsohle des Angeklagten soll anhand der massiven Verletzungen an Hals und Körper im Nachhinein noch erkennbar gewesen sein. Mindestens fünf Tritte, so der Rechtsmediziner, habe der Angeklagte dem Opfer zugefügt.

Grausamkeit als weiteres Mordmerkmal?

Zu den bereits vorhandenen Mordmerkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe will der Staatsanwalt per Antrag noch das Mordmerkmal der Grausamkeit hinzufügen lassen. Per Definition setzt Grausamkeit eine gefühllose, mitleidlose und unbarmherzige Gesinnung des Täters voraus, welche durch besondere Schmerzen oder Qualen, die dem Opfer zugefügt werden,  geprägt ist. Über diesen Umstand wird die Strafkammer zu entscheiden haben. Womöglich schon in der nächsten Sitzung am Montag, den 28. Mai.

Am 3. Prozesstag soll dann die Aussage der Töchter des Angeklagten in die Beweisaufnahme aufgenommen werden. Die Aussage der Kinder wurde bereits im März aufgenommen. Sie gaben zu, gesehen zu haben, wie der Vater die Mutter lebensgefährlich verletzte. Die vierjährige Tochter wurde von den Befragungen ausgeschlossen. Die drei Mädchen befinden sich zurzeit in einer Pflegefamilie.

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