Nach Mord an seiner Ehefrau: Lebenslänglich für 32-jährigen Afghanen
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- Kategorie: Blaulicht
- Veröffentlicht: Freitag, 08. Juni 2018 15:48
Grünenplan/Hildesheim (rus/red). Im Fall der mit Heimtücke getöteten Ehefrau aus Grünenplan hat das Landgericht Hildesheim am Freitagmittag das Urteil gesprochen. Die Strafkammer unter der Leitung des Vorsitzenden Peter Peschka befand den Angeklagten, einen 32-jährigen afghanischen Flüchtling aus Grünenplan, des Mordes an seiner Ehefrau, die von ihm getrennt lebte, für schuldig. Weiterhin stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Regungslos nahm der Angeklagte das Urteil entgegen, wurde kurz danach wieder abgeführt.
Mit dem Urteil wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft sowie der Nebenkläger, die die Kinder vertreten hatten, in vollem Umfang entsprochen. Es war zudem das höchste Urteil, was durch die Kammer zu erwarten gewesen war in dem Fall, der Mitte Januar 2018 begann. Der Angeklagte soll damals in Grünenplan seine Ehefrau vor den Augen der eigenen Kinder schwer misshandelt und dadurch getötet haben. Die Ehefrau erlag seinerzeit im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. „Es war ungewöhnlich, dass der Rechtsmediziner so lange gebraucht hat, bis alle Verletzungen aufgezählt waren“, stellte das Gericht heute zur Urteilsverkündung dar und rückte damit auch die besondere Schwere der Schuld ins Licht. Der Angeklagte habe heimtückisch gehandelt und mit voller Absicht. Er habe hartnäckig sein Tötungsziel verfolgt, stellte das Gericht fest. Es sei dem Täter darauf angekommen, sein Opfer zu töten.
Doch nicht nur aufgrund der Dauer und Intensität der Schläge, die der Angeklagte seinem Opfer zufügte, sondern auch deswegen, weil die Kinder der beiden bei der Tat hautnah dabei waren, wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. “Die Kinder befanden sich in einer außerordentlichen Konfliktsituation und mussten mit ansehen, wie der Vater die eigene Mutter zu Tode prügelt“, resümierte das Gericht. Der 32-jährige Angeklagte ist voll schuldfähig, verfolgte den Prozess allerdings nahezu regungslos mit. Mit dem Kopf nach unten geneigt nahm er auch das Urteil hin. Im Anschluss an den Prozess wurde der 32-Jährige sofort wieder abgeführt. Er bleibt in Haft, für eine lange Zeit.
Foto: red (Archiv)