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Freitag, 01.11.2024
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Dienstag, 30. April 2019 10:26 Uhr

Hinweise der Polizei und Ordnungsbehörde zum Thema 'Wanderungen' am 1. Mai 2019 und Vatertag Hinweise der Polizei und Ordnungsbehörde zum Thema 'Wanderungen' am 1. Mai 2019 und Vatertag

Hameln-Pyrmont/Holzminden (r). Viele Menschen nutzen die beiden Feiertage alljährlich für gemeinsame Wanderungen. Die Sicherheitsbehörden in Hameln wünschen allen Wanderfreunden einen tollen Tag.

Immer öfter sind jedoch auch größere Wandergruppen junger Menschen unterwegs, die in erheblichem Maße Alkohol konsumieren. Gemeinsam appellieren wir an die Jugendlichen, auf Alkohol-Exzesse zu verzichten. Polizei und Verwaltung werden präsent sein. Es gibt Jugendschutzgesetze, deren Einhaltung überwacht wird, zum Beispiel durch Taschenkontrollen.

Auch in diesem Jahr hat die Stadt Hameln für die Maiwanderungen (massenhafte Gruppenwanderungen) ein "Glasverbot" ausgesprochen.

Von Glasbehältnissen gehen häufig Unfallgefahren aus. In den Vorjahren sind entlang der Wege rings um die Stadt Massen von zerborstenen Glasflaschen gefunden worden. Derartige Glasscherben bilden eine Gefahr für freilebende Tiere, aber auch für uns Menschen. Die Mitnahme von Glasflaschen bei den Massenwanderungen der Jugendlichen ist daher strikt untersagt. Die Behörden werden auf Probleme dieser Art reagieren und nach Bedarf vor Ort Mitnahmeverbote aussprechen und ggf. Glasflaschen sicherstellen und vernichten.

Außerdem bitten Stadtverwaltung und Polizei, während der Wanderungen anfallenden Müll nicht in freier Natur zu entsorgen.

Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden weist aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren darauf hin, dass das Betreten und Feiern auf Flächen oder an Gewässern und Teichen, die sich in Privatbesitz befinden, ohne Zustimmung des Eigentümers den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt. Eigentümer haben in diesem Jahr bereits im Vorfeld signalisiert, dass entsprechende Strafanträge gestellt werden.

Die Polizei wird auch dieses Jahr sicherstellen, dass die Identität von Straftätern festgestellt wird und Strafverfahren eingeleitet werden.

Foto: Symbolbild

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